Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden des Insolvenzverwalters der Air Berlin zurückgewiesen. Lucas Flöther wollte insgesamt acht Urteile des Bundesarbeitsgericht anfechten. Die Höchstrichter nahmen die Eingaben jedoch nicht an.
Hintergrund ist, dass das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Fällen die Massenentlassung der Air-Berlin-Piloten für unwirksam erklärt hat. Die Fluggesellschaft bzw. der Insolvenzverwalter haben – so das Urteil – die gesetzlich notwendige Anzeige bei einer nichtzuständigen Bundesagentur für Arbeit getätigt. Weiters sollen essentiell notwendige Angaben gefehlt haben. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Kündigungen. Dagegen zog Flöther in seiner Funktion als Insolvenzverwalter vor das Bundesverfassungsgericht, unterlag jedoch.
Welche Auswirkungen die Entscheidung für die betroffenen Piloten hat, ist noch unklar. Es können sich durchaus finanzielle Ansprüche ergeben, da das Dienstverhältnis dejure nie beendet wurde. Allerdings ist im Fall Air Berlin Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das könnte zur Folge haben, dass möglicherweise die Finanzmittel nicht ausreichen.