Die Fluggesellschaft Air France muss aufgrund der Umweltschutzauflagen, die seitens der Regierung als Bedingung für die Staatshilfe gesetzt wurden, zahlreiche Inlandsstrecken aufgeben. Die Grundregel dabei ist: Wenn zwei Städte innerhalb von 2,5 Stunden mit der Bahn miteinander verbunden sind, darf nicht mehr geflogen werden. Dies gilt übrigens auch für Mitbewerber.
Air France ist daher gezwungen einige Routen aufzugeben. Das erste Streckkonzert betrifft hauptsächlich Ziele, die bislang ab Paris-Orly angeboten wurden: Bordeaux, Lyon, Nantes und Rennes. Ab Lyon muss die Inlandsstrecke nach Marseille eingestellt werden. Betroffen sind nur Nonstop-Flüge. Umsteigeverbindungen oder Flüge mit Zwischenstopp sind von den Anordnungen der Regierung nicht erfasst.
Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass Air France Zwischenlandungen einlegen wird, um den Bann der Regierung umgehen zu können. In der Praxis hat sich immer wieder gezeigt, dass die Eisenbahn von Passagieren gerne in Anspruch genommen wird, wenn die Reisezeit von Innenstadt zu Innenstadt unter jener des Flugzeugs liegt. Ein prominentes Beispiel hierfür ist Berlin-Hamburg: Ab Tempelhof und Tegel gab es früher eine regelrechte Luftbrücke in die Hansestadt. Nach dem Ausbau der ICE-Schnellstrecke zwischen den beiden Metropolen sankt die Gesamtreisezeit auf der Schiene so stark, dass Fliegen – unter Einschluss der Vorlaufzeit – unattraktiv wurde. Allerdings führte der Wegfall des Wettbewerbs auch zu steigenden Preisen bei der Bahn.