Die staatliche Fluggesellschaft Air Malta verzichtet bei allen Buchungen, die bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, auf die Erhebung der sonst üblichen Umbuchungsgebühr. Auch verlangt man bis dahin für die Änderung des Passagiernamens eine vergleichsweise niedrige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von fünf Euro. Der Reisezeitraum kann sich bis 31. Dezember 2021 erstrecken.
„Derzeit glauben wir, dass Flexibilität unerlässlich ist, und hoffen, mit diesen Änderungen das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Flugverkehr weiter zu stärken und unseren Kunden den Flugwechsel bei Bedarf zu erleichtern“, so Air-Malta-Finanzchef Paul Sies.