Air Moldova muss Gläubigerschutz beantragen

Air Moldova muss Gläubigerschutz beantragen

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Die Fluggesellschaft Air Moldova musste am 2. Mai 2023 ein Gläubigerschutzverfahren nach dem Recht der Republik Moldau anmelden. Der Flugbetrieb ist weiterhin auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Bereits seit längerer Zeit zeichnen sich bei Air Moldova finanzielle Probleme ab. Vor einigen Jahren wurden dem Carrier sogar Flugzeuge gepfändet. Allerdings konnten die neuen Eigentümer die Unstimmigkeiten dann lösen. Zuletzt hatte man mit der Zivilluftfahrtbehörde der Republik Moldau, die vorwirft, dass Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Carriers trotz wiederholter Aufforderungen nicht vorgelegt wurden.

Der Zwist gipfelte darin, dass Air Moldova temporär nicht mehr fliegen durfte. Die Zivilluftfahrtbehörde ist der Ansicht, dass derzeit erhebliche Mängel im Bereich der Finanzen bestehen sollen und diese bislang und trotz wiederholter Fristsetzungen nicht ausgeräumt worden sein sollen. Auch wäre die Voralge von Unterlagen verweigert worden bzw. zumindest nicht erfolgt.

Nun musste das Management den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Man beantragte ein Gläubigerschutzverfahren und bat weiters darum, dass dieses in Form eines Eilverfahrens durchgeführt wird. Man hofft, dass der Konkurs und damit die Liquidation abgewendet werden können. Noch gibt man sich seitens Air Moldova zuversichtlich, dass der Flugbetrieb irgendwann reaktiviert werden kann.

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