Die europäische Fluggesellschaftenvereinigung Airlines for Europe (A4E) hat erneut eine Reform der EU-Fluggastrechteverordnung EU261 gefordert. A4E argumentiert, daß das aktuelle Regelwerk unklar und intransparent sei und somit das ursprüngliche Ziel untergrabe, Flugverspätungen und -annullierungen für Passagiere zu minimieren. Zu den Kernforderungen gehören längere Zeitfenster vor der Auszahlung von Entschädigungen, um Fluggesellschaften mehr Zeit zur Wiederherstellung des Betriebs nach Störungen zu geben, wobei die schnelle Umleitung von Passagieren Priorität vor sofortiger Kompensation haben soll.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schaffung einer klaren, nicht abschließenden Liste „außergewöhnlicher Umstände“, um rechtliche Unklarheiten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. A4E verwies auf einen Fall, in dem der Tod eines Co-Piloten unter der aktuellen Auslegung umstrittenerweise nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet wurde. Die Fluggesellschaften betonen, daß eine Reform von EU261 ihre Pflicht zur Betreuung von Passagieren nicht beeinträchtigen würde. Vielmehr würde sie den Fluggesellschaften helfen, den Betrieb schneller wiederherzustellen, was letztendlich dem größten Interesse der Passagiere diene: pünktliche Ankünfte.
Die EU261-Verordnung, die seit 2004 in Kraft ist, regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Sie sieht unter anderem Entschädigungszahlungen bei Verspätungen von mehr als drei Stunden vor. Fluggesellschaften argumentieren seit längerem, daß die derzeitigen Regelungen eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen würden. Verbraucherschutzorganisationen hingegen warnen vor einer Aufweichung der Fluggastrechte. Die Europäische Kommission hatte bereits 2013 eine Überarbeitung der Verordnung vorgeschlagen, die jedoch bisher nicht umgesetzt wurde.