Die Arbeiterkammer bemängelte 37 Klauseln – 32 sind unzulässig, darunter auch die Check-in-Gebühr.
Die AK beanstandete 37 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airline Laudamotion und bekam nun großteils recht: Die Gerichte beurteilten 32 als unzulässig, etwa wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen. Nennenswert ist vor allem die Check-in-Gebühr – sie darf nicht verlangt werden, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird. AK-Expertin Gabriele Zgubic: „Das Urteil hat Auswirkungen auf die Branche, gilt derzeit aber nur für Laudamotion – Verfahren gegen Ryanair und Wizz Air laufen noch.“
Nicht auf Check-in-Gebühr hingewiesen
Demnach mussten Passagiere für den Check-in am Flughafen eine Gebühr in der Höhe von 55 Euro pro Flug und Person zahlen. Die Klausel sei ungewöhnlich, nachteilig und unzulässig aufgrund der Höhe, so die AK in der Aussendung. Auch wurde während des Buchungsvorganges nicht darauf aufmerksam gemacht.
Check-in-Gebühr zurückholen – so geht’s:
Sie können die Check-in-Gebühr bei Laudamotion jetzt zurückfordern, wenn Sie während der Buchung nicht darauf aufmerksam gemacht wurden und Sie die Gebühr am Flughafen zahlen mussten. Die AK riet Konsumenten bis zur rechtlichen Klärung, die Check-in-Gebühr nur vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und Rückforderung zu zahlen und die Rückforderung schriftlich bei der Fluglinie zu verlangen. AK Musterbrief einfach hier downloaden.
Online Check-in klappt nicht – Tipp: Sehr oft funktioniert der kostenlose Online-Check-in nicht, Konsumenten müssen am Flughafen einchecken und dann die Gebühr zahlen. Machen Sie unbedingt einen Screenshot von der Meldung, dass der Online-Check-in fehlschlug.