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AK intervenierte: Technikbetrieb verweigerte Eltern-Teilzeit

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Ein 38-jähriger Beschäftigter, der für ein kleineres Unternehmen, das im Bereich der Wartung von Flugzeugen tätig ist, musste mit Hilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich seinen Anspruch auf Elternteilzeit durchsetzen. Zuvor war ihm dies vom Dienstgeber verweigert worden.

Rechtlich ist das laut AK aber klar geregelt. Bei einer Firma mit mehr als 20 Beschäftigten und mindestens drei Dienstjahren ist eine entsprechende Vereinbarung möglich. „Letztlich wurde für den Dienstnehmer eine gute Lösung gefunden, mit der auch für das Unternehmen passt“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Elternteilzeit ja, aber eine spürbare Reduktion der Arbeitszeit sei nicht möglich. Das war die etwas widersprüchliche Haltung eines Unternehmens aus der Luftfahrttechnikbranche, als einer seiner Techniker Elternteilzeit beantragte. Mehr als 20 Jahre lang war er zu diesem Zeitpunkt schon im Unternehmen, und hatte sich auch mit seiner Frau die Karenzzeiten für das kleine Kind geteilt.

Das Unternehmen war zunächst der Ansicht, dass eine größere Arbeitszeitreduktion den Betriebsablauf stören und damit die Flugsicherheit gefährden würde. „Mit Hilfe unserer Arbeitsrechtsexperten konnte der Betroffene dann der Firma zeigen, dass das Argument nicht stimmt“, so Wieser. Abläufe seien mit Dokumentation so gestaltet, dass ein Techniker-Kollege dort weitermachen kann, wo zuvor aufgehört wurde.

Nach der Intervention der AK Niederösterreich gab es noch vor dem anberaumten Gerichtstermin einen Kompromiss: Im Schnitt bleiben die zwölf Stunden Elternteilzeit, die aber mit unterschiedlichen Wochenstunden binnen eines Monates aufgeteilt werden. „Elternteilzeit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Es ist daher wichtig, hier auch entsprechende Lösungen umzusetzen“, so Wieser.

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