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AK warnt: Abofalle statt gewonnene Reise

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In einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt steigt auch die Zahl der Methoden, mit denen Verbraucher unwissentlich in Abofallen gelockt werden. Dabei dachten die mutmaßlich Geschädigten eigentlich, dass an einem Gewinnspiel für eine Reise teilgenommen werde.

Zwei Frauen aus Oberösterreich, Frau G. aus Vorderweißenbach und Frau B. aus Wels, wurden Opfer einer besonders perfiden Masche: Unerbetene Werbeanrufe der Schweizer Firma SwissPoint Sales AG führten angeblich zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss, der jedoch von den Betroffenen nie gewollt war. Dank der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich stehen die beiden Frauen nun nicht mehr allein im Kampf gegen unberechtigte Forderungen und drohende Inkasso-Maßnahmen.

Unerbetene Anrufe mit fragwürdigem Versprechen

Der Vorfall begann mit einem unscheinbaren Telefonanruf. Die betroffenen Frauen wurden von SwissPoint Sales AG kontaktiert, angeblich im Rahmen eines Reisegewinnspiels. Beide glaubten, sie hätten die Chance, eine Reise zu gewinnen, doch der vermeintliche Glücksgriff entpuppte sich schnell als Täuschung. Anstelle einer Reise erhielten die Frauen Zeitschriftenabonnements, die sie nie bewusst abgeschlossen hatten.

Bei Frau G. war es die Zeitschrift „Freizeit Revue“, die plötzlich in ihrem Briefkasten lag, begleitet von Mahnungen der Firma TrustScore GmbH, die zur Zahlung aufforderte. Auch Frau B. aus Wels erging es ähnlich. Sie erhielt Mahnungen für ein Abo der Zeitschrift „Der Feinschmecker“, die sie niemals bestellt hatte. Zudem drohten die Unternehmen mit negativen SCHUFA-Einträgen und einer daraus resultierenden Verschlechterung ihrer Bonität. Solche Maßnahmen können für Betroffene schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Rechtswidrige Praktiken und fehlender Verbraucherschutz

Die von den Konsumentinnen geschilderten Erlebnisse verdeutlichen eine systematische Vorgehensweise seitens SwissPoint Sales. Unerbetene Werbeanrufe sind in Österreich gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes klar verboten. Ein Vertrag, der unter diesen Umständen zustande kommt, ist daher als rechtswidrig zu betrachten. Zudem haben die betroffenen Frauen weder eine ausreichende Information über ihre Widerrufsrechte erhalten noch das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsformular, wie es im Fernabsatzgesetz vorgeschrieben ist.

Obwohl diese Vorgänge eindeutig auf rechtliche Verstöße hinweisen, zeigte sich SwissPoint Sales unbeeindruckt. Das Unternehmen behauptete weiterhin, dass in den Telefonaten mündliche Verträge geschlossen worden seien. Dies bringt die betroffenen Konsumentinnen in eine schwierige Lage: Sie sehen sich mit Forderungen konfrontiert, gegen die sie wenig Handhabe haben. Die einzige Hoffnung besteht darin, dass ein Gericht im Falle einer Klage zu ihren Gunsten entscheidet.

Unterstützung durch die AK Oberösterreich

Hier tritt die AK Oberösterreich als starke Verbündete der Verbraucher auf. Die Konsumentenschützer haben bereits mehrfach in solchen Fällen interveniert, allerdings blieben ihre Bemühungen bisher weitgehend unbeachtet. Dennoch lassen sie die Betroffenen nicht allein: Frau G. und Frau B. wurde passive Rechtsschutzdeckung zugesichert. Das bedeutet, dass die AK Oberösterreich das Kostenrisiko eines möglichen Gerichtsprozesses übernimmt, sollten die Firmen Klage erheben. Damit wird den Frauen zumindest die finanzielle Last genommen, die eine gerichtliche Auseinandersetzung mit sich bringen könnte.

Tipps für den Umgang mit unerbetenen Anrufen und Abofallen

Angesichts der zunehmenden Zahl an Werbeanrufen und betrügerischen Abofallen gibt die AK Oberösterreich wichtige Handlungsempfehlungen für Verbraucher:

  1. Keine Gespräche eingehen: Wenn Sie einen unerbetenen Werbeanruf erhalten, beenden Sie das Gespräch sofort. Je weniger Informationen Sie preisgeben, desto schwieriger machen Sie es unseriösen Firmen, Sie in eine Abofalle zu locken.
  2. Anzeige erstatten: Unerbetene Werbeanrufe sind rechtswidrig. Erstatten Sie eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde, um gegen die Anrufer vorzugehen.
  3. Widerrufsrecht beachten: Sollten Sie dennoch versehentlich einem Vertrag zugestimmt haben, müssen Sie schriftlich über Ihre Widerrufsrechte informiert werden. Ein gesetzliches Widerrufsformular muss Ihnen zugeschickt werden. Achten Sie darauf und widerrufen Sie den Vertrag schriftlich und nachweislich (zum Beispiel per Einschreiben), um sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen.
  4. Sofort reagieren: Nach einem unerwünschten Vertragsabschluss sollten Sie unverzüglich reagieren. Retournieren Sie ungewollte Lieferungen und machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.

Schutz vor unseriösen Firmen durch Konsumentenschützer

Der Fall von Frau G. und Frau B. zeigt, wie wichtig es ist, auf unseriöse Werbeanrufe und Abofallen aufmerksam zu reagieren. Unternehmen wie SwissPoint Sales AG nutzen die Unwissenheit und Unsicherheit vieler Verbraucher, um unrechtmäßige Verträge abzuschließen. Die AK Oberösterreich stellt sich dieser Herausforderung und unterstützt betroffene Konsumenten aktiv. Der Schutz der Verbraucher vor solchen Praktiken bleibt ein zentrales Anliegen, das durch klare gesetzliche Regelungen und die konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten gewährleistet wird.

Wer ähnliche Probleme mit SwissPoint Sales oder anderen Unternehmen hat, kann sich direkt an den AK-Konsumentenschutz wenden. Die Experten der AK stehen Verbrauchern zur Seite und bieten wertvolle Hilfe bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

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