Die Arbeiterkammer (AK) rät Reisenden, vor dem Sommerurlaub die Einstellungen ihrer Mobiltelefone zu überprüfen, um unerwartete Roamingkosten zu vermeiden. Besondere Vorsicht sei bei der Handynutzung außerhalb der Europäischen Union, aber auch auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen geboten. Die AK empfiehlt, sich frühzeitig über die Tarife zu informieren und das Datenroaming am Handy zu deaktivieren.
Innerhalb der EU, sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island, gilt die Regelung „Roam like at Home“, die es Konsumenten ermöglicht, ihr Handy zu Inlandstarifen zu nutzen. Außerhalb dieser Zone können die Kosten für Datentransfer jedoch schnell in die Höhe schnellen. Auch automatische Updates und die Nutzung von Nachrichtendiensten können schnell hohe Gebühren verursachen. Um Kostenfallen zu umgehen, rät die AK, sich ausschließlich mit lokalen WLAN-Verbindungen zu verbinden und sicherzustellen, daß das mobile Datenroaming ausgeschaltet ist.
Ein weiterer Ratschlag der AK betrifft die Kostenobergrenze von 60 Euro für Datenroaming, die weltweit gilt. Konsumenten erhalten eine Benachrichtigung, wenn 80 Prozent dieses Limits erreicht sind. Zwar kann diese Grenze aufgehoben werden, die AK warnt jedoch ausdrücklich davor, dies zu tun. Ferner weisen die Experten auf die Mobilbox-Falle hin. Wird man im Ausland angerufen und der Anruf wird auf die Mobilbox umgeleitet, fallen sogenannte Passivroaming-Kosten an, die dem Anruf aus dem Ausland nach Österreich entsprechen. Die AK empfiehlt daher, vor Auslandsaufenthalten die Mobilbox zu deaktivieren.
Eine zuverlässigere Methode, um hohe Kosten zu vermeiden, sei es, eine Roaming-Sperre direkt beim Mobilfunkbetreiber einzurichten. Einige Anbieter bieten solche Sperren speziell für den Bereich außerhalb der EU an. Dies schützt vor ungewollten Roaminggebühren, etwa in grenznahen Gebieten, ohne die Nutzung innerhalb der EU zu beeinträchtigen. Die AK betont, daß eine Sperre direkt beim Betreiber rechtssicherer ist als eine Deaktivierung nur über das Handymenü.