Die mexikanische Fluggesellschaft Aeroméxico beabsichtigt, ihren Aktionären ein jährliches Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 100 Millionen US-Dollar vorzulegen.
Wie das Unternehmen in einer offiziellen Mitteilung bekannt gab, setzt die Umsetzung des Vorhabens die formale Zustimmung der Anteilseigner auf einer bevorstehenden Hauptversammlung voraus. Ein konkreter Termin für das Treffen der Aktionäre wurde von der Fluggesellschaft bislang weder in der Veröffentlichung noch auf den eigenen Investor-Relations-Seiten genannt.
Sollten die Aktionäre dem Antrag zustimmen, behält sich das Management vor, eigene Anteilsscheine in unregelmäßigen Abständen über den Markt zurückzukaufen. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt der Käufe sollen von den jeweiligen Marktbedingungen, der verfügbaren Liquidität, den internen Kapitalprioritäten sowie den geltenden regulatorischen Vorgaben abhängen. Die Maßnahme dient der Kapitalsortierung nach dem verabschiedeten Restrukturierungsplan und soll den rechnerischen Wert der verbleibenden Aktien stützen.
Der Vorstoß erfolgt nach einer Phase intensiver finanzieller Reorganisation. Aeroméxico hatte im Zuge der weltweiten Reisebeschränkungen ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts durchlaufen und konnte sich unter Teilnahme internationaler Finanzinvestoren neu aufstellen. Seither arbeitet die Führung der Airline an einer Stabilisierung der Bilanzstruktur und der Wiedererlangung finanzieller Handlungsspielräume im lateinamerikanischen Wettbewerbsumfeld.
Luftfahrt- und Finanzanalysten bewerten geplante Aktienrückkäufe im Airline-Sektor stets mit Zurückhaltung. Zwar signalisiert eine solche Maßnahme eine solide Liquiditätsausstattung der Gesellschaft, jedoch bindet der Rückkauf eigener Papiere liquide Mittel, die ansonsten für den Abbau von Restschulden oder zur Abfederung betrieblicher Risiken im schwankungsanfälligen Luftfahrtmarkt zur Verfügung stünden. Die Entscheidung der Aktionäre wird zeigen, ob das Vertrauen in die langfristige Ertragskraft des mexikanischen Marktführers ausreicht, um den Kapitalrückfluss in dieser Form zu genehmigen.