
Germanwings-Absturz: Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Braunschweig
Mehr als elf Jahre nach dem Absturz einer Passagiermaschine der Fluggesellschaft Germanwings in den französischen Alpen beschäftigt die Katastrophe erneut die deutsche Justiz. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt am Freitag, 28. August 2026, die mündliche Verhandlung über eine Zivilklage von 30 Hinterbliebenen der Todesopfer. Die Kläger fordern vom Staat zusätzlichen Schadensersatz in Höhe von jeweils 500 bis 110.000 Euro per Anlauf. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob staatliche Behörden bei der flugmedizinischen Überwachung des Co-Piloten gesetzliche Pflichten verletzt haben. Das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig vertritt in diesem Prozess die Bundesrepublik Deutschland. Obwohl Gerichte in vorherigen Verfahren eine staatliche Haftung ins Spiel gebracht hatten, deuten vorläufige Einschätzungen der Braunschweiger Richter auf Hürden für die Kläger hin. Hintergrund der Tragödie und bisherige Ermittlungsergebnisse Am 24. März 2015 befand sich der Germanwings-Flug 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. An Bord des Airbus A320 befanden sich 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem Ergebnis, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug vorsätzlich in ein Bergmassiv im Südosten Frankreichs steuerte. Alle 150 Insassen kamen bei dem Aufprall ums Leben. Unter den Opfern befanden sich überwiegend Bürger aus Deutschland und Spanien, darunter eine 16-köpfige Schülergruppe nebst zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums aus Haltern am See. Die Ermittlungen offenbarten, dass der Co-Pilot vor dem Ereignis unter schweren psychischen Problemen gelitten hatte und in fachärztlicher Behandlung war. Der Vorfall führte weltweit zu Überprüfungen der Sicherheitsbestimmungen in der Zivilluftfahrt. Dazu gehörten die zeitweise Einführung der Zwei-Personen-Regel im Cockpit sowie strengere Kontrollmechanismen bei der








