August 25, 2026

Weitere Artikel aus der Rubrik

August 25, 2026

Israir bereitet Aufnahme von Langstreckenflügen nach New York vor

Die israelische Fluggesellschaft Israir hat von der US-amerikanischen Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration die endgültige Erlaubnis erhalten, Linienflüge in die Vereinigten Staaten durchzuführen. Damit wurde die letzte behördliche Hürde für die geplante Direktverbindung zwischen Tel Aviv und New York genommen. Wie das Unternehmen am 24. August 2026 bekannt gab, soll der Ticketverkauf in Kürze starten. Der Erstreckungsflug von der Hauptbasis auf dem Flughafen Ben Gurion zum John F. Kennedy International Airport in New York war ursprünglich für den 19. Oktober 2026 terminiert, könnte jedoch nach dem positiven Bescheid der US-Behörden auch vorverlegt werden. Mit diesem Schritt kehrt Israir nach einer Abwesenheit von rund 17 Jahren auf den nordamerikanischen Markt zurück und erweitert das eigene Streckennetz, das bisher vor allem auf Kurz- und Mittelstrecken in Europa und dem Mittelmeerraum ausgerichtet war. Behördliche Zulassung und Vorbereitung des Flugbetriebs Der Entscheidung der Federal Aviation Administration ging am 18. August 2026 bereits die Genehmigung durch das US-Verkehrsministerium voraus, welche der Fluggesellschaft den Verkauf von Flugtickets auf den transatlantischen Routen erlaubte. Zuvor hatte auch die israelische Zivilluftfahrtbehörde die operationelle Freigabe für das Muster Airbus A330-200 erteilt. Das Unternehmen bewertet die Erteilung der Zulassung durch die Behörden der Vereinigten Staaten als Beleg für die Einhaltung der internationalen Sicherheits- und Betriebsstandards. Die Aufnahme des Flugbetriebs stellt das Management von Israir vor erhebliche logistische Aufgaben. Um den Betrieb von Langstreckenflugzeugen eigenständig durchführen zu können, musste die Fluggesellschaft in den vergangenen Monaten ein eigenes Programm zur Qualifizierung von Piloten, Kabinenpersonal und Wartungstechnikern umsetzen. Die Fluggesellschaft strebt an, den Flugbetrieb nach

weiterlesen »

Carl Icahn reduziert Anteile an US-Fluggesellschaft JetBlue deutlich

Der US-amerikanische Investor Carl Icahn verringert sein finanzielles Engagement bei der Fluggesellschaft JetBlue Airways drastisch. Über seine Investmentgesellschaft Icahn Capital LP trennte sich der Großaktionär im Zeitraum vom 17. bis zum 20. August 2026 von rund 8,13 Millionen Aktien der Fluggesellschaft. Der Verkauf brachte Erlöse von etwa 40,4 Millionen US-Dollar ein, wobei die Verkaufspreise je Anteilsschein zwischen 4,73 und 5,28 US-Dollar lagen. Durch diese Transaktionen sank die Beteiligung der Icahn-Gruppe an JetBlue auf rund 3,32 Prozent oder 12,5 Millionen Aktien. Mit dem Unterschreiten der Fünf-Prozent-Schwelle am 18. August entfällt für die Investmentgruppe die gesetzliche Pflicht zu laufenden Offenlegungen nach den Bestimmungen des US-Börsengesetzes. Noch zu Jahresbeginn zählte die Gruppe laut den Unterlagen von JetBlue zu den größten Anteilseignern hinter Vermögensverwaltern wie BlackRock und Vanguard. Icahn war Anfang 2024 bei dem US-Konzern eingestiegen und hatte rund 119,75 Millionen US-Dollar für einen Zehn-Prozent-Anteilsbesitz gezahlt. Damals setzte der Großinvestor auch die Entsendung zweier Vertreter, Jesse Lynn und Steven D. Miller, in den Verwaltungsrat der Gesellschaft durch. Der massenhafte Verkauf hat nun unmittelbare Auswirkungen auf die Besetzung des Kontrollgremiums. Die vertragliche Vereinbarung zwischen der Fluggesellschaft und der Investorengruppe sieht vor, dass einer der beiden Vertretungssitze aufgegeben werden muss, wenn der Bestand unter 20,3 Millionen Aktien fällt. Den verbleibenden Sitz darf die Icahn-Gruppe halten, solange ihr Aktienpaket die Schwelle von 10,1 Millionen Papieren nicht unterschreitet. Der Teilrückzug fällt in eine betrieblich und finanziell herausfordernde Phase für JetBlue Airways. Die Fluggesellschaft leidet seit geraumer Zeit unter anhaltenden Verlusten und schrumpfenden Margen im US-Inlandsverkehr. Nachdem eine geplante

weiterlesen »

Trauer um Klaus-Michael Kühne: Unternehmer und Lufthansa-Aktionär verstorben

Der internationale Logistiksektor verliert eine seiner prägendsten Führungspersönlichkeiten: Klaus-Michael Kühne ist in der Nacht auf den 25. August 2026 im Alter von 89 Jahren an seinem Wohnort Schindellegi in der Schweiz verstorben. Dies teilte die Unternehmensführung des Schweizer Schifffahrts- und Speditionskonzerns Kühne+Nagel am Montag offiziell mit. Der gebürtige Hamburger verbrachte seine letzten Lebenstage nach einer Rückkehr aus Mallorca in medizinischer Behandlung. Als Mehrheitsinhaber von Kühne+Nagel sowie als langjähriger Investor in der Luftfahrt-, Reederei- und Transportbranche gestaltete Kühne die globale Logistikstruktur über Jahrzehnte hinweg entscheidend mit. Das kinderlose Ehepaar Hinterlässt ein Milliardenvermögen, welches plangemäß in die gemeinnützige Kühne-Stiftung überführt wird, um den Fortbestand seines Lebenswerks zu sichern. Vom Hamburger Traditionshaus zum weltweiten Logistikkonzern Klaus-Michael Kühne wurde im Jahr 1937 in Hamburg als Sohn des Spediteurs Alfred Kühne geboren. Nach dem Abschluss seiner kaufmännischen Ausbildung trat er im Jahr 1958 im Alter von 21 Jahren in das von seinem Großvater August Kühne und Friedrich Nagel 1890 gegründete Familienunternehmen ein. Bereits im Jahr 1966 übernahm er im Alter von 29 Jahren die operative Gesamtverantwortung als Generaldirektor und baute die Stellung des Unternehmens kontinuierlich aus. Unter seiner Führung wandelte sich das traditionell deutschlandorientierte Speditionsunternehmen zu einer weltumspannenden Logistikgruppe. Endgültig festigte Kühne den internationalen Schwerpunkt, als er Ende der 1960er-Jahre gemeinsam mit seinem Vater den Firmensitz und seinen privaten Hauptwohnsitz in den Kanton Schwyz in die Schweiz verlegte. Über Jahrzehnte hielt er die operative Verantwortung in den Händen, ehe er in den Verwaltungsrat wechselte und dort zuletzt als einfaches Mitglied sowie als Hauptaktionär agierte. Jörg

weiterlesen »

Flughafenverband ADV erwartet sinkende Passagierzahlen an deutschen Standorten für das Gesamtjahr 2026

Der Flughafenverband ADV hat seine Verkehrsprognose für das Jahr 2026 erneut nach unten korrigiert. Nach aktuellen Berechnungen der Branchenorganisation werden an den deutschen Verkehrsflughäfen im Gesamtjahr voraussichtlich rund 217 Millionen Passagiere gezählt. Dies entspricht einem Rückgang von 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2025. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung aus dem April 2026 verringert sich die Erwartung um rund fünf Millionen Fluggäste. Selbst eine leichte Zunahme des Passagieraufkommens im Juli 2026 konnte die negative Tendenz im bisherigen Jahresverlauf nicht kompensieren. Als Ursachen für diese Entwicklung führt der Verband hohe staatliche Standortkosten im internationalen Vergleich, geopolitische Spannungen sowie eine verhaltene Konjunktur an. Verkehrsentwicklung im Juli und Divergenz zwischen Passagierzahlen und Flugbewegungen Im Juli 2026 nutzten insgesamt 21,75 Millionen Passagiere die deutschen Flughäfen. Das entspricht einem geringfügigen Zuwachs von 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dieser leichte Anstieg ist im Wesentlichen auf den Sommerreiseverkehr auf den europäischen Strecken zurückzuführen, auf denen 15,75 Millionen Reisende registriert wurden. Demgegenüber verzeichnete die Zahl der gewerblichen Starts und Landungen im Juli 2026 einen Rückgang um 1,8 Prozent auf 174.317 Flugbewegungen. Die Entwicklung verdeutlicht, dass das minimale Passagierwachstum im Juli nicht durch ein erweitertes Flugangebot der Fluggesellschaften erzeugt wurde, sondern durch eine höhere Auslastung der Maschinen sowie den Einsatz größerer Flugzeugtypen mit mehr Sitzplatzkapazitäten. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau des Jahres 2019 verharren die Zahlen weiterhin im Minus: Im Juli 2026 lagen die Passagierzahlen um 12,1 Prozent und die Flugbewegungen um 17,5 Prozent unter den Werten von 2019. Zwischenbilanz von Januar bis Juli 2026 und verhaltene Entwicklung der Marktsegmente In

weiterlesen »

Vorgeschaltete Genehmigung: US-Behörde erweitert Betriebserlaubnis für Fiji Airways

Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde hat der Nationalfluggesellschaft Fidschis, Fiji Airways, eine vorläufige Erweiterung ihrer Betreibergenehmigung für den US-Markt erteilt. Die am 19. August 2026 gewährte Ausnahmebewilligung erlaubt dem Unternehmen die sofortige Aufnahme beziehungsweise den Ausbau von Linien- und Charterdiensten für Passagiere, Fracht und Post. Die Erlaubnis umfasst Routen von Punkten hinter Fidschi über den Inselstaat und Zwischenstopps in die USA und darüber hinaus. Zudem schließt sie reine Fracht- und Postdienste zwischen den USA und Drittstaaten ein. Die Ausnahmegenehmigung ist für zwei Jahre gültig oder bis der offizielle Antrag auf eine geänderte ausländische Luftfahrzeugbetreibergenehmigung (Foreign Air Carrier Permit) final entschieden ist. Die erweiterte Befristung beruht auf dem zweiseitigen Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Fidschi, das im Jahr 2024 in Kraft getreten ist. Fiji Airways bedient im aktuellen Flugplan vier Ziele auf dem US-amerikanischen Festland sowie im Pazifikraum: Dallas/Fort Worth, Honolulu, Los Angeles International und San Francisco. Durch die erteilte Befugnis erhält die Airline mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Umsteigeverbindungen und Frachtrouten im pazifischen Raum, da nun auch Verkehrsrechte für weiterführende Streckenpunkte genutzt werden können. Der Vorstoß zur Ausweitung der Flugrechte erfolgt in einer Phase, in der Fiji Airways ihre Einbindung in globale Luftfahrtallianzen verstärkt. Die Fluggesellschaft nutzt das Drehkreuz am Flughafen Nadi zunehmend als Transferknotenpunkt für Passagiere aus Australien, Neuseeland und dem südpazifischen Raum mit Ziel Nordamerika. Durch die Möglichkeit, Fracht- und Passagierströme über Drittstaaten hinweg zu kombinieren, versucht die Fluggesellschaft, die Auslastung auf den langen Transpazifikrouten zu stabilisieren und Ausweichmöglichkeiten im Frachtverkehr zu etablieren. Branchenanalysten verweisen jedoch darauf, dass

weiterlesen »

Erprobung unter Extrembedingungen: Ilyushin Il-114-300 beendet Hitzetests in Usbekistan

Das russische Regionalflugzeug Ilyushin Il-114-300 hat auf dem Flughafen Buchara in Usbekistan eine umfangreiche Erprobungsreihe bei hohen Außentemperaturen abgeschlossen. Bei Bodentemperaturen von bis zu 42 Grad Celsius überprüften Spezialisten des Herstellers Ilyushin und des staatlichen Luftfahrtkonzerns United Aircraft Corporation (UAC) das Verhalten der Bordsysteme, der Klimatisierung sowie der russischen Triebwerke vom Typ Klimow TV7-117ST-01. Im Rahmen des Testprogramms wurden insgesamt 22 Flüge absolviert. Nach der Rückkehr zum Flugforschungsinstitut Gromow in Schukowski nahe Moskau stehen nun die Auswertungen für die Zulassungsbehörden an. Ein Schwerpunkt der Testreihen lag auf der Simulation kritischer Betriebszustände beim Start- und Landevorgang. Die Testcrews führten fünf abgebrochene Starts durch. Um die Sicherheitsgrenzen der Bremsanlage zu überprüfen, wurden die Tests teilweise mit speziell präparierten Bremsen absolviert, die einen maximalen Verschleiß der Bremsscheiben simulierten. Ergänzt wurden die Messungen in Usbekistan durch vorangegangene Kältetests in der russischen Region Jakutien, um die Eignung der Maschine für unterschiedliche Klimazonen nachzuweisen. Die erhobenen Daten sollen der russischen Luftfahrtbehörde Rosawiazija vorgelegt werden, um Einschränkungen in der bisherigen Musterzulassung aufzuheben. Die Basiszulassung für den zweimotorigen Turboprop-Flugzeugtyp war im Sommer erteilt worden, enthält jedoch noch betriebliche Auflagen. Ziel der Entwickler ist es, das Einsatzspektrum des Flugzeugs für regionale Fluggesellschaften zu erweitern. Im Flugzeugwerk Luchowizy befinden sich nach Unternehmensangaben derzeit drei Serienflugzeuge in unterschiedlichen Fertigungsstadien. Luftfahrtexperten betrachten das Vorhaben dennoch mit Zurückhaltung. Das Programm der Il-114-300, das veraltete Antonow-Muster wie die An-24 ersetzen soll, verzögerte sich in der Vergangenheit mehrfach durch technische Probleme und Nachbesserungen am Antrieb. Durch die internationalen Sanktionen ist die russische Luftfahrtindustrie darauf angewiesen,

weiterlesen »

Drohende Streikmaßnahmen bei Boeing: Gewerkschaftsmitglieder lehnen Vertragsangebot

Beim US-amerikanischen Flugzeugbauer Boeing bahnt sich ein Arbeitskampf im Ingenieurs- und Technikbereich an. Mehrere tausend Angestellte des Konzerns haben ein neues Tarifvertragsangebot der Unternehmensführung mehrheitlich abgelehnt und die Leitung der Gewerkschaft Society of Professional Engineering Employees in Aerospace ermächtigt, im Falle ausbleibender Zugeständnisse Arbeitskampfmaßnahmen einzuleiten. Die Abstimmungsergebnisse spiegeln eine anhaltende Skepsis der Belegschaft gegenüber dem Management wider, die unter anderem auf Entgeltentwicklungen, Standortentscheidungen sowie interne Prozesse bei Qualitäts- und Sicherheitsstandards zurückzuführen ist. Während die Gewerkschaft nun Detailforderungen ihrer Mitglieder auswertet, stehen die Parteien vor erneuten Verhandlungen in einem für das Unternehmen ohnehin fordernden Betriebsumfeld. Abstimmungsergebnisse und Ablehnung des Tarifangebots Die Vertretung Society of Professional Engineering Employees in Aerospace, kurz SPEEA, gab die Ergebnisse der Abstimmungen ihrer Mitglieder am 21. August 2026 bekannt. Demnach gestand die Mehrheit der beteiligten Beschäftigten dem ausgearbeiteten Vertragsentwurf keine Zustimmung zu. Der vorgelegte Entwurf sah eine Laufzeit von vier Jahren vor und richtete sich an rund 13.000 Ingenieure und Wissenschaftler sowie an ungefähr 4.000 technische Fachkräfte des Konzerns. In der professionellen Sparte der Ingenieure und Wissenschaftler stimmten 64 Prozent der Befragten gegen die Annahme des Vertrages, wobei sich 11.339 Mitglieder an der Wahl beteiligten. In der technischen Sparte fiel die Ablehnung mit 71 Prozent bei 3,909 abgegebenen Stimmen noch deutlicher aus. Parallel dazu sprachen sich in beiden Beschäftigtengruppen jeweils rund 90 Prozent der Stimmberechtigten dafür aus, der Gewerkschaftsführung das Mandat für die Ausrufung von Streiks zu erteilen, falls das Management keine wesentlichen Überarbeitungen am Vertragsangebot vorlegt. Ursachen der Unzufriedenheit und Vertrauensverlust in der Belegschaft Aus den

weiterlesen »

Staatsanwaltschaft ordnet Haft für früheren Libyan-Airlines-Chef an

Die libysche Justiz geht konsequent gegen mutmaßliche Verfehlungen im staatlichen Luftfahrtsektor vor und hat Untersuchungshaft gegen einen ehemaligen Verwaltungsratschef der staatlichen Fluggesellschaft Libyan Airlines verhängt. Nach offiziellen Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in Tripolis wird dem Beschuldigten die systematische Veruntreuung von Unternehmensgeldern zur Last gelegt. Im Fokus der Ermittlungen stehen dabei finanzielle Transaktionen aus den Jahren 2017 und 2018, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Pilgerflügen standen. Der zuständige Antikorruptionsstaatsanwalt leitete daraufhin die formalen Schritte zur Inhaftierung ein, um mögliche Einflussnahmen auf die laufenden Zeugenvernehmungen zu verhindern. Konkret werfen die Ermittler dem früheren Spitzenmanager vor, rund fünf Millionen libysche Dinar aus den Einnahmen von Pilgerreisen zweckentfremdet und nicht ordnungsgemäß in die Bilanzen des Unternehmens eingepflegt zu haben. Darüber hinaus soll der Beschuldigte einen Betrag von 30.000 US-Dollar veruntreut haben. Diese Summe stammte von insgesamt 33 Piloten, die das Geld für eine spezielle fachliche Zusatzausbildung eingezahlt hatten, welche in der Folge jedoch nicht in dem vereinbarten Umfang stattgefunden haben soll. Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob weitere Verantwortliche in den Fall verwickelt sind und ob Gelder auf Auslandskonten verschoben wurden. Für Libyan Airlines bedeutet dieser juristische Vorstoß einen weiteren herben Rückschlag in dem ohnehin krisengeschüttelten operativen Umfeld. Die staatliche Fluggesellschaft kämpft seit Jahren mit den Folgen der politischen Instabilität in Libyen, internationaler Isolation, Wartungsproblemen der veralteten Flotte sowie anhaltenden Finanzierungsengpässen. Interne Misswirtschaft und Korruptionsvorwürfe gegen frühere Führungskräfte belasten das Vertrauen in die staatlich kontrollierten Infrastruktur- und Verkehrsbetriebe des nord afrikanischen Landes zusätzlich und behindern die dringend notwendige Restrukturierung. Wirtschaftsbeobachter weisen darauf hin, dass

weiterlesen »

Germanwings-Absturz: Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Braunschweig

Mehr als elf Jahre nach dem Absturz einer Passagiermaschine der Fluggesellschaft Germanwings in den französischen Alpen beschäftigt die Katastrophe erneut die deutsche Justiz. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt am Freitag, 28. August 2026, die mündliche Verhandlung über eine Zivilklage von 30 Hinterbliebenen der Todesopfer. Die Kläger fordern vom Staat zusätzlichen Schadensersatz in Höhe von jeweils 500 bis 110.000 Euro per Anlauf. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob staatliche Behörden bei der flugmedizinischen Überwachung des Co-Piloten gesetzliche Pflichten verletzt haben. Das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig vertritt in diesem Prozess die Bundesrepublik Deutschland. Obwohl Gerichte in vorherigen Verfahren eine staatliche Haftung ins Spiel gebracht hatten, deuten vorläufige Einschätzungen der Braunschweiger Richter auf Hürden für die Kläger hin. Hintergrund der Tragödie und bisherige Ermittlungsergebnisse Am 24. März 2015 befand sich der Germanwings-Flug 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. An Bord des Airbus A320 befanden sich 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem Ergebnis, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug vorsätzlich in ein Bergmassiv im Südosten Frankreichs steuerte. Alle 150 Insassen kamen bei dem Aufprall ums Leben. Unter den Opfern befanden sich überwiegend Bürger aus Deutschland und Spanien, darunter eine 16-köpfige Schülergruppe nebst zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums aus Haltern am See. Die Ermittlungen offenbarten, dass der Co-Pilot vor dem Ereignis unter schweren psychischen Problemen gelitten hatte und in fachärztlicher Behandlung war. Der Vorfall führte weltweit zu Überprüfungen der Sicherheitsbestimmungen in der Zivilluftfahrt. Dazu gehörten die zeitweise Einführung der Zwei-Personen-Regel im Cockpit sowie strengere Kontrollmechanismen bei der

weiterlesen »

Nesma Airlines weitet Flugplan von Ägypten nach Deutschland und in die Schweiz aus

Die ägyptische Fluggesellschaft Nesma Airlines baut ihr Angebot auf den Routen zwischen dem Badeort Hurghada und mehreren Flughäfen im deutschsprachigen Raum für die Sommersaison 2027 aus. Wie das Unternehmen mitteilte, werden die gebotenen Sitzplatzkapazitäten nach Deutschland und in die Schweiz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent aufgestockt. Das Gesamtangebot umfasst in der kommenden Sommerperiode rund 160.000 Sitzplätze auf den Verbindungen nach Deutschland sowie weitere 30.000 Plätze auf den Strecken in die Schweiz. Die Aufnahme des erweiterten Flugbetriebs ist für den 19. März 2027 terminiert. Der Schwerpunkt des Aufbaus liegt auf deutschen Regional- und Großflughäfen. Auf der Route von und nach Düsseldorf erhöht die Fluggesellschaft die Frequenz auf fünf wöchentliche Umläufe. Die Standorte Hannover sowie Köln/Bonn werden künftig jeweils vier Mal pro Woche angeflogen. An den Flughäfen Nürnberg und Frankfurt am Main steigen die wöchentlichen Verbindungen auf drei respektive zwei Flüge. In der Schweiz wird der Flughafen Basel/Mulhouse/Freiburg mit zwei Flügen pro Woche bedient, während die Strecke nach Zürich mit ebenfalls zwei wöchentlichen Frequenzen neu im Flugplan der Airline erscheint. Zum Einsatz kommen Maschinen der Schmalrumpffamilie Airbus A320 und A321. Der Ausbau der Frequenzen erfolgt vor dem Hintergrund einer stabilen Nachfrage nach Pauschalreisen an das Rote Meer. Nesma Airlines agiert auf diesen Strecken vorrangig als Vollcharter- und Kapazitätsanbieter für große europäische Reiseveranstalter. Durch die Aufstockung der Flüge versucht die ägyptische Airline, Marktanteile im Wettbewerb mit etablierten Ferienfluggesellschaften wie Corendon, Air Cairo oder Marabu zu sichern, die ebenfalls Verbindungen in die ägyptischen Urlaubsregionen anbieten. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die

weiterlesen »