Boeing 777-300ER (Foto: byeangel).
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Wettbewerbsbehörde genehmigt Allianz zwischen Singapore Airlines und ANA

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Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde ACCC hat eine weitreichende Kooperation zwischen den Fluggesellschaften Singapore Airlines und All Nippon Airways (ANA) genehmigt.

Die kartellrechtliche Ausnahmegenehmigung besitzt eine Laufzeit von fünf Jahren und gilt bis September 2031. Die Vereinbarung umfasst Streckennetze zwischen Japan und Australien sowie Verbindungen von Japan nach Singapur, Indien, Indonesien und Malaysia. Durch den Beschluss wird den beiden Luftfahrtunternehmen gestattet, kommerzielle Kernbereiche im Personenverkehr auf den festgelegten Routen abzustimmen.

Im Rahmen der genehmigten Allianz ist es Singapore Airlines und ANA erlaubt, Flugpläne zu koordinieren, gemeinsame Preis- und Vertriebsstrategien anzuwenden sowie Marketingaktivitäten abzustimmen. Auf ausgewählten Strecken zwischen Australien und Japan beinhaltet die Freigabe zudem die Möglichkeit zum Einnahmen- und Gewinnteilungsausgleich (Revenue Sharing). Die Regulierungsbehörde ACCC begründete die Entscheidung mit potenziellen Vorteilen für Fluggäste, darunter einer verbesserten Anbindung über die Drehkreuze Singapur-Changi und Tokio-Haneda beziehungsweise Narita sowie abgestimmten Vielfliegerprogrammen.

Trotz der Erlaubnis zur engen Kooperation stuft die ACCC die Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf den betroffenen Korridoren als begrenzt ein. Auf den Routen zwischen Australien und Japan stehen die beiden Star-Alliance-Partner weiterhin in Konkurrenz zu anderen Anbietern wie Qantas Airways, Jetstar und Japan Airlines. Auch auf den Strecken von Japan in Richtung Südostasien existiert ein signifikant ausgebautes Angebot durch Billigfluggesellschaften und andere Netzwerk-Carrier, was extreme Preiserhöhungen laut Behörde erschweren soll.

Kritische Marktbeobachter weisen jedoch darauf hin, dass die Bildung von Streckenallianzen und Einnahmenteilungsmodellen stets das Risiko verringerter Preiskonkurrenz birgt. Durch die enge Absprache von Flugzeiten und Kapazitäten entfällt der direkte Wettbewerb zwischen den beiden Großairlines auf den betroffenen Relationen. Passagierverbände betonen daher die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung durch die Regulierungsbehörden, um sicherzustellen, dass die angestrebten Effizienzvorteile auch in Form marktüblicher Ticketpreise an die Verbraucher weitergegeben werden.

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