Das bei Urlaubern hoch im Kurs stehende Kroatien hat ohne Vorlaufzeit die Einreisebestimmungen geändert. Mit sofortiger Wirkung ist bei der Grenzkontrolle der Grüne Pass vorzulegen. Alternativ können negative Testbefunde oder Impf- bzw. Genesungsnachweise verwendet werden.
Die Änderung kommt überraschend und trifft insbesondere Urlauber, die auf dem Landweg anreisen, sprichwörtlich eiskalt, denn an den Grenzübergängen soll es laut lokalen Medienberichten bereits zu stundenlangen Wartezeiten gekommen sein.
Nach Angaben der kroatischen Polizei sind mit sofortiger Wirkung nachstehende Nachweise bei der Einreise vorzulegen. Diese sollen lückenlos im Zuge der Grenzkontrolle, die in Kroatien aufgrund des Umstands, dass man kein Schengen-Mitglied ist ohnehin standardmäßig durchgeführt werden, kontrolliert werden:
- EU-Impfzertifikat („Grüner Pass“)
- EU-Genesungszertifikat („Grüner Pass“)
- EU-Testzertifikat Antigen („Grüner Pass“), maximal 48 Stunden alt
- EU-Testzertifikat PCR („Grüner Pass“), maximal 72 Stunden alt
- Testbefund Antigen, maximal 48 Stunden alt
- Testbefund PCR, maximal 72 Stunden alt
- Impfnachweis z.B. Impfpass oder Bescheinigung
- behördlicher Genesungsnachweis
Personen, die nach Kroatien einreisen, müssen zumindest eines der oben genannten Dokumente vorlegen können. Seitens der Nachbarländer wurde Kritik an der Vorgehensweise ausgeübt, denn man habe derartig kurzfristig darüber informiert, dass keinerlei Vorbereitungen gemacht werden konnten.
Zuvor gestattete Kroatien allen Bürgern aus Mitgliedsländern der EU, die niedrige Inzidenzen aufweisen, die Einreise gänzlich ohne Auflagen und Testpflichten. Das wurde kurzfristig ohne Vorankündigung zum Nachteil von Urlaubern geändert.
Der „Fall Kroatien“ zeigt neuerlich, dass sich Reisende immer wieder und insbesondere kurz vor der Abfahrt bzw. dem Abflug über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für ihr Zielland informieren sollen. Diese können sich äußerst kurzfristig ändern – Grüner Pass hin oder her.