Allein am Sonntag ist es am Flughafen Innsbruck zu 110 Zurückweisungen von Personen, die sich zuvor im Vereinigten Königreich aufgehalten hatten, gekommen. Die Tiroler Polizei erklärte unter anderem, dass die betroffenen Personen die notwendige Auffrischungsimpfung und/oder negativen PCR-Test nicht haben nachweisen können.
“Entry denied” hieß es am Sonntag für insgesamt 110 Reisende, die aus dem Vereinigten Königreich kommend, ihren Urlaub in Tirol verbringen wollten. Nach Angaben der Exekutive konnte die überwiegende Mehrheit unverzüglich auf dem Luftweg wieder zurück nach UK befördert werden.
Bei 40 Personen war der Rückflug am 26.12.2021 nicht mehr möglich. Diese wurden ebenfalls an der Grenze abgewiesen und über Anordnung des Landes Tirol vorübergehend in einem Hotel untergebracht. Bei der Abklärung am 27.12.2021 mit dem Stadtmagistrat Innsbruck als zuständige Gesundheitsbehörde verhielten sich die 40 Personen sehr diszipliniert, höflich und verständnisvoll. Sie waren zum Teil aber aufgrund entsprechender Informationen im Internet – insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer des PCR-Tests (72 anstatt 48 Stunden) – offensichtlich unzureichend über die gesundheitsbehördlichen Einreisevoraussetzungen nach Österreich informiert. Während insgesamt 28 der britischen Staatsangehörigen wieder ausreisen mussten, war es möglich bei 12 Personen (Familien mit Kindern) das Einreisen nach Tirol, unter Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen, zu gestatten.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) setzte kürzlich unter anderem das Vereinigte Königreich, Dänemark, Norwegen und die Niederlande auf die Liste der Virusvariantengebiete. Dies hat zur Folge, dass besonders strenge Einreisebestimmungen gelten. Geimpfte können nur dann ohne Quarantäne einreisen, wenn diese drei Dosen sowie einen negativen PCR-Test nachweisen können. Diese “Virusvarianten-Keule” betrifft besonders stark die Flughäfen Salzburg und Innsbruck, da diese den Großteil ihres Jahresumsatzes mit dem Wintersportgeschäft machen.