Aus Umweltschutzgründen will Israels Flughafenbehörde ab 31. März 2023 den Betrieb von vierstrahligen Verkehrsflugzeugen nicht mehr gestatten. Der Bann soll für sämtliche Flüge von/nach Israel gelten, wobei Überflüge nicht betroffen sein sollen.
Das Amt begründet den Schritt in erster Linie mit Umwelt- und Lärmschutzüberlegungen. Gänzlich ausgeschlossen wird der Betrieb von Vierstrahlern aber nicht sein, denn Operators können Sondergenehmigungen beantragen. Auch sollen Notlandungen generell vom Bann ausgenommen sein.
Die Israel Airports Authority machte keine näheren Angaben zu den Kriterien nach denen Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Es ist aber anzunehmen, dass Regierungsmaschinen sowie dringende Frachtflüge diese erhalten können.
Im Passagierbereich gibt es derzeit keine Verbindungen, die mit Vierstrahlern bedient werden. In der Vergangenheit verfügte El Al über Boeing 747. Die letzte Einheit hat die Flotte kurz vor dem Beginn der Corona-Pandemie verlassen. Ausländische Carrier setzten momentan nur Fluggerät mit zwei Triebwerken ein.
„Der Anstieg des Passagier- und Flugzeugverkehrs am Ben-Gurion-Flughafen ist eine ökologische Herausforderung. Ich habe die Absicht, die Flughafenbehörde und den Ben-Gurion-Flughafen nicht nur im Bereich der Digitalisierung, sondern auch in Bezug auf Umwelt und Nachhaltigkeit in der Welt der Luftfahrt anzuführen. Der Stopp der Landung von viermotorigen Flugzeugen am Ben-Gurion-Flughafen ist ein Schritt und der erste Schritt eines umfassenderen Plans, der derzeit ausgearbeitet wird“, so Hagai Topolansky, Generaldirektor der IAA.