Am vergangenen Wochenende wurden am Flughafen Amsterdam-Schiphol unangekündigte Alkoholkontrollen durch die zuständige Aufsichtsbehörde durchgeführt. Im Fokus war das fliegende Personal, das routinemäßig kontrolliert wurde.
Bei fast allen Personen wurden die Grenzwerte eingehalten bzw. 0,0 Promille festgestellt. Nicht so bei zwei Flugbegleitern, bei denen ein erhöhter Atemalkoholgehalt festgestellt wurde. Zur Verifizierung wurden diese zur Abgabe einer Blutprobe aufgefordert. Laut Mitteilung der Polizei soll bei beiden Kabinenmitarbeitern ein zu hoher Wert festgestellt worden sein.
Die niederländischen Gesetze sehen vor, dass fliegendes Personal maximal 0,2 Promille haben darf. Damit ist man ohnehin laxer als in anderen Staaten, denn in vielen Ländern gilt die 0,0-Grenze und bei Verstößen blühen mitunter sogar langjährige Haftstrafen. Für einen der beiden Flugbegleiter wird es auch in Amsterdam unangenehm, denn der Blutalkoholspiegel soll so hoch gewesen, dass es nicht mehr mit einer Geldstrafe an Ort und Stelle aus der Welt geschaffen werden konnte.
Der andere Steward konnte noch mit einem Bußgeld belegt werden. Mit 700 Euro, die an Ort und Stelle entrichtet werden mussten, war der vorherige Alkoholgenuss wohl ein teures Vergnügen. Inwiefern dies ein arbeitsrechtliches Nachspiel bezüglich seinem Arbeitgeber hat, liegt im Ermessen der Fluggesellschaft. Hierzu sind keine Details bekannt.
Bei seinem Kollegen war der gemessene Wert dermaßen hoch, dass mit einer Geldstrafe kein Auslangen mehr gefunden werden konnte. Über die Polizei wurde eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet. Diese entscheidet dann darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Weiters wurde von der Behörde Luchtvaarttoezicht ein Bericht an den Arbeitgeber übersandt. Auch hier ist unklar, ob es zu einer Kündigung kommt oder nicht.