Treppen am Flughafen Wien (Foto: Jan Gruber).
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Anbieterwechsel bei der Bodenabfertigung am Flughafen Wien sorgt für Verunsicherung bei den Beschäftigten

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Am Flughafen Wien-Schwechat steht ein Wechsel bei den bodennahen Dienstleistungen bevor. Ab Oktober 2026 übernimmt die Joint Sky Services GmbH die zweite Lizenz für die Bodenabfertigung und löst damit den bisherigen Konzessionsinhaber, die Airline Assistance Switzerland AG, ab.

Dieser Wechsel betrifft hunderte Arbeitsplätze im Bereich der Passagier- und Gepäckabfertigung sowie der Flugzeugbetreuung auf dem Vorfeld. Die Gewerkschaft GPA Niederösterreich fordert von beiden beteiligten Unternehmen umgehende Aufklärung über die künftigen Beschäftigungsverhältnisse, den Verbleib des Personals und die Einhaltung bestehender Arbeitsstandards. Die Belegschaft steht vor organisatorischen Fragen, da unklar ist, ob und unter welchen arbeitsrechtlichen Konditionen ein Betriebsübergang erfolgt.

Hintergrund der Lizenzvergabe für Bodendienste am Flughafen Wien

Die Vergabe von Lizenzen für die Bodenabfertigung an europäischen Verkehrsflughäfen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union sowie nationalen Bestimmungen des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes. Am Flughafen Wien ist die Anzahl der Dienstleister für die sogenannte Rampenabfertigung auf zwei Anbieter begrenzt. Neben der flughafeneigenen Tochtergesellschaft Flughafen Wien AG, die als Hauptanbieter agiert, wird eine zweite Lizenz in regelmäßigen Abständen über Ausschreibungsverfahren neu vergeben.

In den vergangenen Jahren lag diese zweite Lizenz bei der Airline Assistance Switzerland AG. Mit dem Ablauf der bisherigen Vertragsperiode setzte sich im aktuellen Auswahlverfahren die Joint Sky Services GmbH durch. Das Unternehmen wird ab Oktober 2026 für die Betreuung zahlreicher internationaler Fluggesellschaften verantwortlich sein, die nicht von der flughafeneigenen Abfertigung betreut werden. Der Übergang der Lizenz erfordert umfangreiche organisatorische Anpassungen im laufenden Flugbetrieb.

Forderungen der Gewerkschaft GPA und arbeitsrechtliche Unklarheiten

Gewerkschaftliche Vertreter äußern deutliche Bedenken hinsichtlich der Zeitplanung und der Informationspolitik der beteiligten Unternehmen. Nach ersten Sondierungsgesprächen zwischen der Gewerkschaft GPA Niederösterreich und der Geschäftsführung der Joint Sky Services GmbH fordert die Interessensvertretung rasche Zusagen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Thomas Schäffer, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA Niederösterreich, betont die Dringlichkeit der Situation, da bis zum Stichtag im Oktober nur noch wenige Wochen verbleiben.

Die zentralen Streitpunkte betreffen die Ausgestaltung des Personalübergangs. Bei einem Anbieterwechsel im Bereich von Dienstleistungen stellt sich die juristische Frage, ob die Tatbestände eines Betriebsübergangs gemäß Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz vorliegen. Dies würde bedeuten, dass der neue Lizenznehmer die bestehenden Arbeitsverhältnisse zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen übernehmen müsste. Fehlt eine solche Einstufung, drohen Kündigungen beim bisherigen Arbeitgeber und Neuverhandlungen von Dienstverträgen beim nachfolgenden Anbieter, was zu Verschlechterungen bei Gehalt, Altzeitenrechnungen und Schichtzulagen führen kann.

Bedeutung von Qualifikation und Sicherheitsstandards auf dem Vorfeld

Die Abfertigung von Verkehrsflugzeugen auf dem Vorfeld sowie die Betreuung der Passagiere im Terminal gehören zu den sicherheitsrelevanten Kernbereichen des Flughafenbetriebs. Das Sicherheitspersonal und die Mitarbeiter der Bodenabfertigung müssen mehrstufige Überprüfungen durch die Sicherheitsbehörden durchlaufen und spezifische Schulungen für das Bedienen von Spezialgerät wie Schleppfahrzeugen, Förderbändern und Betankungsanlagen absolvieren.

Gewerkschaftsseitig wird darauf hingewiesen, dass ein abrupter Austausch von erfahrenem Personal Risiken für den reibungslosen Betriebsablauf und die Einhaltung der Sicherheitsstandards mit sich bringen könnte. Ortskenntnisse und eingespielte Abläufe lassen sich kurzfristig nicht durch neu eingestelltes Personal ersetzen. Die Gewerkschaft betont in diesem Zusammenhang, dass die Einhaltung hohes Qualitätsniveau nicht durch Kostendruck gefährdet werden darf. Ein verlässlicher Flugbetrieb erfordert angemessene Rahmenbedingungen für die Beschäftigten.

Wirtschaftliches Umfeld und Ausblick auf den Lizenzwechsel

Der Wechsel des Abfertigungsdienstleisters erfolgt in einer Phase hohem Passagieraufkommens am Flughafen Wien. Die Fluggesellschaften sind auf pünktliche und reibungslose Abläufe angewiesen, da Verzögerungen bei der Bodenabfertigung direkte Auswirkungen auf das gesamte europäische Flugstreckennetz haben können.

Sowohl die Airline Assistance Switzerland AG als auch die Joint Sky Services GmbH stehen nun in der Pflicht, Verhandlungen über Interessenausgleiche und Übergangsregelungen zu führen. Die kommenden Wochen bis Ende September 2026 werden entscheiden, ob eine geordnete Übernahme des Personals gelingt oder ob arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen den Neustart des Abfertigungsbetriebs im Oktober überschatten werden. Die Gewerkschaft hat angekündigt, den Prozess weiterhin kritisch zu begleiten und weitere Gespräche mit den Managementebenen beider Firmen einzufordern.

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