Formell wäre der österreichische „Lockdown“ am Dienstag ausgelaufen. Der Hauptausschuss des Nationalrats beschloss am Montag mit den Stimmen von ÖVP und Grünen eine Verlängerung der Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen bis vorerst Sonntag. Neu ist, dass negative PCR-Befunde im Inland künftig 72 Stunden als „Eintrittskarte“ verwendet werden können.
Als Testnachweis werden gemäß der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Verordnungsnovelle ein bestätigter negativer Antigen-Test bzw. ein negativer PCR-Test anerkannt, wobei Antigen-Tests maximal 48 Stunden und molekularbiologische Tests maximal 72 Stunden alt sein dürfen. Diese erweiterte Gültigkeitsregelung gilt künftig auch für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche.
Genesene ab sofort schlechter gestellt
Personen, die eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, sind jedoch künftig schlechter gestellt. Ab sofort werden Nachweise über eine Genesung nur noch drei Monate lang anerkannt. Bislang galt dies für ein halbes Jahr. Vorgelegt werden können wahlweise Genesungsbestätigungen, positive Antikörper-Tests oder Absonderungsbescheide aufgrund einer amtlich festgestellten COVID-19-Infektion, allerdings nur noch bis maximal drei Monate lang. Danach sind die Papiere defacto wertlos.
Die Opposition kritisiert die Entscheidungen der Regierung heftig und verweigerte geschlossen die Zustimmung. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) begründet die Entscheidung bezüglich genesener Personen damit, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zu Grunde liegen würden. Welche sagte er jedoch nicht.
Offen ließ Anschober, welche Lockerungsschritte es ab Montag, insbesondere in Vorarlberg, geben wird. Er könne “noch nichts im Detail darstellen, wir sind mitten im Arbeitsprozess”, sagte er. Tatsache sei aber, dass sich das Abkoppeln Vorarlbergs von der Bundesebene zuletzt sogar verstärkt habe. Die Situation sei dort “seit vier Wochen konstant und stabil”, er hoffe, dass das so bleibe.