APF: Nichtbeförderung mit Selfie vor dem Check-in-Schalter dokumentieren

Anzeigetafel am Flughafen Graz (Foto: René Steuer).
Anzeigetafel am Flughafen Graz (Foto: René Steuer).

APF: Nichtbeförderung mit Selfie vor dem Check-in-Schalter dokumentieren

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Wer rechtzeitig auf dem Flughafen erscheint und dennoch nicht befördert wird, sollte das mit einem Selfie vor dem offenen Check-in-Schalter dokumentieren. Das empfiehlt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF).

Auch die Anzeigetafel mit den Abflugzeiten sollte abgelichtet werden. „Je mehr dokumentiert wird, umso besser“, empfahl APF-Leitern Maria Theresia Röhsler im Ö1-Morgenjournal. Ratsam sei es auch, zwei Stunden vorher am Airport zu sein und vorab online einzuchecken. Kommt das Flugzeug mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielflughafen an, dann stehen den Passagieren Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Wobei sich der Betrag nach der Entfernung richtet: Bei einem Flug von Wien nach Mallorca wären es rund 250 Euro, bei der Zieldestination New York 600 Euro.

Bei einem Flugausfall müssen den Passagieren vergleichbarer Transport angeboten, oder der Ticketpreis rückerstattet werden. Die Wahl zwischen Erstattung in Bar oder Gutschein ist zulässig, solange sie den Kunden überlassen wird, so Röhsler. Kenntnis der europäischen Vorschriften zu Fluggastrechten ist ebenfalls von Vorteil: Wie der Verbraucherschutzverein (VSV) in einer Aussendung betonte, hielten sich viele Fluglinien nicht an die Vorschriften.

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