Im Jahr 2021 konnte die apf trotz pandemiebedingt rückläufigen Schlichtungsanträgen insgesamt 1.142.939 Euro für Reisende mittels Schlichtungsverfahren erzielen. Der größte Anteil entfällt auf den Flugsektor mit 1.087.232 Euro, gefolgt vom Bahnbereich mit 54.429 Euro und dem Busbereich mit 1.278 Euro.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft die apf Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Im Jahr 2021 gingen insgesamt 2.896 schriftliche Schlichtungsanträge bei der apf ein, wobei die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste inhaltliche Rückmeldung an die Antragstellenden lediglich eineinhalb Tage betrug. 1.189 der 2.896 Anträge und Anfragen weisen einen Bezug zur COVID-19-Pandemie auf.
„Angesichts des starken Rückgangs an Verfahren, ist dieses Ergebnis mehr als zufriedenstellend“, zieht Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, Bilanz. Ein Großteil des erwirtschafteten Betrags für Reisende komme aus Verfahren mit COVID-Bezug, so Röhsler weiter. „Das zeigt einmal mehr, dass die apf auch in Krisenzeiten als Anlaufstelle im Streitfall mit Unternehmen nicht mehr aus der Schlichtungslandschaft wegzudenken ist.“
Entwicklung im Flugbereich
Auch im Jahr 2021 betraf der Hauptgrund für Verfahren im Flugbereich wieder Annullierungen mit 76,6 Prozent, gefolgt von Verspätungen mit 17,1 Prozent, 4,8 Prozent Nichtbeförderungen. Der Großteil der Erwirtschaftung an Passagiere entfiel im Flugbereich auf die Erstattung von Ticketkosten bzw. Mehrkosten für Alternativbeförderungen mit 77 Prozent, lediglich 22 Prozent des Erlöses waren Entschädigungen. Lediglich vier Prozent der Verfahren im Flugbereich mussten mangels Einigung geschlossen werden.
Mit Novelle des Luftfahrtgesetzes im Jahr 2021 wurde für den Flugbereich der apf durch die Einführung des § 139a Abs 4 LFG erfreulicherweise die Parteistellung in Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen. Mit der neu erhaltenen Parteistellung konnte die apf 2021 bereits zu einigen zur Anzeige gebrachten Verfahren Stellung nehmen und Rechtsmittel – z.B. bei nach Ansicht der apf bei zu niedrigen Verwaltungsstrafen für Verstöße – erheben.
Schlichtungsanträge sind bei der apf immer schriftlich einzubringen, damit alle notwendigen Unterlagen vorliegen und rasch Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann. Der Online-Schlichtungsantrag ist unter www.passagier.at abrufbar. Für Rückfragen stehen die Expert*innen der apf den Passagieren auch telefonisch unter +43 1 5050707 Bahn – 710, Bus – 720, Schiff – 730 und Flug – 740 zur Verfügung.