Der US-amerikanische Finanzinvestor Apollo Global Management hat ein von der Unternehmensführung unterstütztes Barangebot zur vollständigen Übernahme der britischen Fluggesellschaft EasyJet vorgelegt. Das Angebot bewertet die Airline mit rund 5,7 Milliarden Pfund Sterling, was etwa 7,6 Milliarden US-Dollar entspricht.
Die Ankündigung erfolgte am 6. August 2026, einen Tag vor Ablauf der regulären Übernahmefrist und kurz nachdem der Konkurrent Castlelake mitgeteilt hatte, kein eigenes Angebot abzugeben. Um den Fortbestand der Streckenrechte und Betriebsgenehmigungen im Luftraum der Europäischen Union zu sichern, beinhaltet die Transaktion eine abgestimmte Eigentümerstruktur, die den Anforderungen der EU an die Kontrolle und Mehrheitseigentümerschaft von Luftfahrtunternehmen entspricht. Die Führung von EasyJet empfiehlt ihren Aktionären die Annahme des Barangebots, das eine spürbare Prämie auf den bisherigen Börsenkurs aufweist. Die finale Umsetzung der Übernahme steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Genehmigungen und wird für das erste Quartal 2027 angestrebt.
Finanzielle Konditionen des Übernahmeangebots und Aktienbewertung
Das Übernahmeangebot wird über die auf der Kanalinsel Jersey registrierte Zweckgesellschaft Eagle Bidco Ltd abgewickelt, die indirekt von Fonds unter der Verwaltung von Apollo Capital Management kontrolliert wird. Den Aktionären von EasyJet wird ein Barpreis von 7,15 Pfund pro Aktie angeboten. Dieser Betrag entspricht der Indikation, die Apollo bereits am 10. Juli 2026 im Wettbewerb mit dem Mitbieter Castlelake genannt hatte. Die Transaktion soll über ein gerichtlich genehmigtes Arranger-Verfahren nach dem britischen Gesellschaftsrecht umgesetzt werden.
Der gebotene Preis beinhaltet einen Aufschlag von 81 Prozent gegenüber dem unbeeinflussten Schlusskurs der Aktie von 3,94 Pfund vor dem Bekanntwerden der ersten Übernahmegerüchte. Er liegt zudem 80 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen 90 Tage von 3,97 Pfund. Im Vergleich zum Höchstkurs der vorausgegangenen vier Jahre von 5,88 Pfund am 10. Juni 2025 bedeutet das Angebot ein Plus von 22 Prozent. Gegenüber dem Schlusskurs von 4,64 Pfund am 27. Februar 2026, dem letzten Handelstag vor dem Ausbruch der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, entspricht der Barpreis einem Zuwachs von 54 Prozent.
Als Alternative zum Barangebot können die Aktionäre ihre EasyJet-Anteile in unnotierte Ausweichaktien der Muttergesellschaft Topco umtauschen. Diese Option ist jedoch auf maximal 49,9 Prozent des ausgegebenen Stammkapitals von Topco begrenzt. Sollte die Zahl der Umtauschanträge dieses Limit überschreiten, werden die Zuteilungen verhältnismäßig gekürzt.
Beteiligung der Gründerfamilie und Zusage des Verwaltungsrats
Eine wesentliche Unterstützung erhält das Übernahmeangebot durch die Gründerfamilie Haji-Ioannou. Die Gruppe um Sir Stelios, Clelia und Polys Haji-Ioannou sowie die beteiligten Holdinggesellschaften EasyGroup Holdings und EasyGroup Ltd haben eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung abgegeben. Sie werden für den gerichtlichen Vergleich stimmen und ihre insgesamt 116.061.871 Aktien, was etwa 15,31 Prozent des ausgegebenen Kapitals entspricht, vollständig in die unnotierten Topco-Anteile übertragen. Diese Zusage bleibt auch dann bestehen, falls ein höheres Konkurrenzangebot von dritter Seite vorgelegt werden sollte. Auch die Mitglieder des Verwaltungsrats, die zusammen etwa 0,06 Prozent der Anteile halten, haben ihre Zustimmung zugesagt.
Der Verwaltungsrat von EasyJet beabsichtigt, den Aktionären die Annahme der Barofferte einstimmig zu empfehlen. Das Beratungshaus Evercore hat das finanzielle Angebot bewertet und als fair und angemessen eingestuft. Bezüglich der Wahl der nicht börsennotierten Umtauschaktien gibt das Führungsgremium keine Empfehlung ab. Der Verwaltungsratsvorsitzende Sir Stephen Hester erklärte, dass das Angebot den Aktionären einen unmittelbaren, sicheren und attraktiven Gegenwert biete.
Eigentümerstruktur zur Sicherung der europäischen Flugbetriebsgenehmigungen
Ein zentraler Aspekt der Transaktionsarchitektur betrifft die rechtlichen Vorgaben für den Flugbetrieb innerhalb der Europäischen Union. Nach den Bestimmungen der EU müssen Fluggesellschaften, die Streckenrechte innerhalb des Binnenmarktes nutzen, zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von EU-Staatsangehörigen oder EU-Unternehmen stehen und von diesen kontrolliert werden. Da Apollo ein in den USA ansässiger Finanzinvestor ist, muss die Eigentümerstruktur diesen Vorgaben angepasst werden, um das Aussetzen der Flugbetriebsgenehmigungen der Tochtergesellschaften zu verhindern.
Nach den Planungen von Apollo wird die Beteiligung der Rückroller-Aktionäre an Topco zwischen 45,1 und 49.9 Prozent liegen. Ein Stiftungsmodell in der EU für ein Management-Anreizprogramm soll bis zu 5 Prozent halten, während die von Apollo verwalteten Fonds höchstens 49.9 Prozent der Anteile übernehmen. Die Satzung und die Gesellschaftervereinbarung von Topco sehen spezielle Regelungen vor, darunter Staatsangehörigkeitserklärungen, gewichtete Stimmrechte, den Entzug von Stimmrechten bei Überschreiten von Schwellenwerten sowie Pflichtübertragungs- und Rückkaufklauseln. Zudem existiert ein Mechanismus zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Diese restriktiven Sonderklauseln finden auf Apollo und dessen Fonds keine Anwendung.
Darüber hinaus hat Apollo zugesagt, dass keine Änderungen am Standort oder den Funktionen des britischen Unternehmenshauptsitzes vorgenommen werden. Auch die bestehenden Flugbetriebslizenzen in Großbritannien, Österreich und der Schweiz sollen unverändert fortgeführt werden.
Genehmigungsverfahren und zeitlicher Rahmen bis zum Abschluss
Die finale Durchführung der Übernahme ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Neben der formellen Zustimmung der Aktionärsversammlung und der gerichtlichen Bestätigung des Vergleichs erfordert die Transaktion die Freigabe durch die zuständigen Luftfahrtbehörden. Zudem sind kartellrechtliche Genehmigungen in Österreich, Ägypten, Deutschland und Großbritannien erforderlich.
Ergänzend dazu müssen behördliche Prüfungen für ausländische Direktinvestitionen in mehreren Ländern erfolgreich durchlaufen werden. Dies betrifft die Prüfbehörden in Österreich, Frankreich, Italien, Malta, Spanien sowie im Vereinigten Königreich. Das offizielle Angebotsdokument soll innerhalb von 28 Tagen nach der Ankündigung vom 6. August 2026 an die Aktionäre versandt werden. Bei planmäßigem Verlauf der behördlichen Prüfungsverfahren rechnet der Investor mit dem Vollzug der Übernahme bis zum Ende des ersten Quartals 2027.