Die Arbeiterkammer hat während der österreichischen Sommerferien besonders viele Konsumentenbeschwerden über das Verhalten der Fluggesellschaften Austrian Airlines und Wizz Air erhalten. Die Mehrzahl der Fälle betraf abgesagte Flüge.
Während des bei der AUA im Regelfall um Streichungen, verlorenes oder verspätetes Gepäck sowie deutlich spätere Abflüge ging, hatten laut Arbeiterkammer zahlreiche Wizz-Air-Passagiere auch Probleme mit dem Check-in. Die Konsumentenschützer heben in einer Erklärung hervor, dass in vielen Fällen „die unzulässige Check-in-Gebühr“ am Schalter kassiert worden sein soll. Wer diese nicht bezahlen wollte, durfte nicht mitfliegen. Insgesamt betreffen 46 Prozent aller Urlaubsbeschwerden, die bei der AK eingelangt sind, das Thema fliegen. Auf Austrian Airlines und Wizz Air sollen übermäßig viele Fälle entfallen.
Die Arbeiterkammer rät betroffenen Passagieren, dass diese ihre Rechte auf Basis der Fluggastrechteverordnung einfordern sollten und sich nicht mit Zwangsgutscheinen abspeisen lassen sollen. Beispielsweise behauptet Wizz Air, dass im Falle einer Streichung lediglich die Umbuchung auf einen anderen Flug des Unternehmens oder aber die Erstattung des Ticketpreises als Guthaben, jedoch keine weiteren Ansprüche, zustehen würden.
Der ungarische Carrier handelte sich aufgrund der kreativen Auslegung der EU-VO 261/2004 ein Ermittlungsverfahren der staatlichen Konsumentenschutzbehörde von Ungarn ein. In Österreich klagt die Arbeiterkammer in zweiter Instanz gegen strittige Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. In erster Instanz obsiegten die Konsumentenschützer, jedoch ging Wizz Air in Berufung, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.