Boeing 737 Max 200 (Foto: Jan Gruber).
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Arbeitsgericht Köln entbindet Malta Air vorläufig von Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen für Betriebsratswahl

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Das Arbeitsgericht Köln hat Malta Air, eine Tochtergesellschaft von Ryanair, vorläufig von der Verpflichtung zur Herausgabe notwendiger Unterlagen für eine Betriebsratswahl am Standort Köln entbunden. Dies teilte die Gewerkschaft Verdi mit. Die Eilentscheidung ist ein Rückschlag für die Beschäftigten, die sich seit zweieinhalb Jahren für die Gründung eines Betriebsrates an diesem Standort einsetzen.

Die Gewerkschaft setzt nun auf die Hauptverhandlung, die im September stattfinden soll. Malta Air hatte sich geweigert, dem nominierten Wahlvorstand Listen der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Solche Listen sind jedoch unerläßlich, um das aktive und passive Wahlrecht festzustellen, also wer wählen darf und wer sich zur Wahl stellen kann. Des Weiteren wurden dem Wahlvorstand von Seiten des Unternehmens Schadenersatzklagen angedroht, sollte er die Wahl unter diesen Umständen versuchen durchzuführen.

Verdi kritisiert das Vorgehen von Malta Air scharf und bezeichnet es als systematische Behinderung von Betriebsratswahlen, die an verschiedenen Ryanair-Standorten in Deutschland und Europa zu beobachten sei. Dies werfe Fragen zur Einhaltung des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes auf, welches die Rechte der Arbeitnehmer auf Mitbestimmung regelt. Gewerkschaften betonen immer wieder die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anwendung dieser Gesetze, um die Arbeitnehmerrechte in Unternehmen mit komplexen internationalen Strukturen zu gewährleisten.

Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Ryanair und Gewerkschaften bezüglich der Arbeitnehmervertretung. Ryanair ist bekannt für seine strikte Haltung gegenüber Gewerkschaften und Betriebsräten, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Arbeitskonflikten in verschiedenen europäischen Ländern geführt hat. Die Auseinandersetzung in Köln reiht sich in eine Serie ähnlicher Rechtsstreitigkeiten ein, bei denen es um die Gründung oder die Arbeit von Arbeitnehmervertretungen geht. Der Ausgang der Hauptverhandlung im September wird mit Spannung erwartet, da er Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle haben könnte.

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