Die Zivilluftfahrtbehörden von Aruba und San Marino haben am 7. September 2026 eine bilaterale Vereinbarung zur Regulierung und Aufsicht von gewerblich genutzten Luftfahrzeugen unterzeichnet.
Das Abkommen betrifft Flugzeuge, die im Luftfahrzeugregister von San Marino eingetragen sind, jedoch unter einem von der Luftfahrtbehörde Arubas ausgestellten Air Operator Certificate (AOC) kommerziell betrieben werden. Die Vereinbarung legt verbindliche Verfahren für den Informationsaustausch und die betriebliche Koordinierung zwischen dem Registerstaat San Marino und dem Betreiberstaat Aruba fest.
Die rechtliche Grundlage der Vereinbarung bildet Artikel 83 der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt (Warschauer/Schicagoer Abkommen). Durch das Regelwerk werden die gesetzlichen Zuständigkeiten der beiden Zivilluftfahrtbehörden nicht übertragen, sondern organisatorisch abgestimmt. San Marino bleibt weiterhin für die Erteilung und Verlängerung der Lufttüchtigkeitszeugnisse verantwortlich, während die Luftfahrtbehörde Arubas die Einhaltung der betrieblichen Auflagen durch die jeweiligen Fluggesellschaften überprüft. Flugzeuge, die unter dieses Abkommen fallen, werden einzeln mit Registrierung, Seriennummer und Muster im Anhang geführt.
Um die Sicherheitsstandards im laufenden Flugbetrieb zu gewährleisten, beinhaltet die Vereinbarung jährliche Konsultationen zur Überprüfung der Wartungsstandards, Flugzeuginspektionen auf dem Vorfeld sowie der Lizenzierung des Flugpersonals. Zudem erhalten Prüfer der Luftfahrtbehörde aus San Marino Zugangsrechte zu Dokumentationsunterlagen, Flughafeneinrichtungen sowie den Cockpits der betroffenen Luftfahrzeuge. Die Vereinbarung besitzt eine festgelegte Laufzeit von drei Jahren und kann nach Ablauf im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
Branchenbeobachter sehen in der Vereinbarung den Versuch zweier kleinerer Luftfahrtregister, ihre Attraktivität im internationalen Leasing- und Chartergeschäft von Geschäftsreiseflugzeugen zu erhöhen. Durch die Trennung von Register- und Betreiberstaat können Halter von Flugzeugen flexible Haltermodelle nutzen. Gleichzeitig weisen Sicherheitsexperten darauf hin, dass die Aufteilung der Aufsichtspflichten auf geografisch weit voneinander entfernte Behörden erhöhte Anforderungen an den Datenaustausch stellt. Die Aufrechterhaltung einheitlicher Sicherheitsstandards hängt maßgeblich davon ab, wie konsequent die vereinbarten Jahresprüfungen und Vorfeldinspektionen in der Praxis durchgeführt werden.