In diesen Krisenzeiten ziehen bei der AUA alle an einem Strang. Fast alle. Denn während ehemaligen Flugbegleitern und Piloten der Pensionsanspruch ab Anfang 2021 um 15 Prozent gekürzt wird, stellen sich frühere Vorstände und Manager quer. Sie wollen keine Kürzungen über sich ergehen lassen.
Aufgrund der Staatshilfe und des Sparpakets für die aktive Belegschaft, welches eine Gehaltsreduktion von bis zu 20 Prozent vorsieht, müssen auch ehemalige Mitarbeiter verzichten. Da diese Pensionen auf einem alten Kollektivvertrag basieren, konnten die Sozialpartner mühelos hier eingreifen und die Abstriche festschreiben. Bei den Ex-Vorständen sieht die Sache ganz anders aus. Diese haben allesamt Einzelverträge, eine einseitige Änderung ohne Zutun des Vertragspartners scheint nahezu unmöglich.
Und so ist es auch: Die AUA kann in diesem Fall nur zuschauen, wie trotz Corona-Krise mehrere Tausend Euro im Monat in die Kassen der ehemaligen Führungskräfte fließen. Im Hintergrund arbeite man deshalb „an einer juristischen Lösung, die freilich nicht einfach ist“, so Alexis von Hoensbroech bei einer Pressekonferenz. Und die Austrian Airlines kommen mit diesem Problem nicht alleine klar. Gegenüber dem Kurier bestätigt Magnus Brunner, im Verkehrs- und Klimaministerium für Luftfahrt zuständiger ÖVP-Staatssekretär: „Das Unternehmen ist auf die Regierung zugekommen mit der Bitte um Unterstützung.“ Auch dem Gesetzgeber wird es ein Anliegen sein, dieses Problem zu lösen. Denn ansonsten fließt ein erheblicher Teil der Staatshilfe in die Auszahlung der strittigen Leistungspensionen.