AUA-Flugbegleiterin geht gegen Speicherung von 2G-Daten vor

Logo von Austrian Airlines (Foto: Robert Spohr).
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AUA-Flugbegleiterin geht gegen Speicherung von 2G-Daten vor

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Gegen die für den 1. März 2022 angekündigte 2G-Pflicht für das fliegende Personal von Austrian Airlines formiert sich Widerstand. Eine Flugbegleiterin, die eigenen Angaben nach genesen ist, brachte anwaltlich vertreten eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein.

Innerhalb von Austrian Airlines sollen sich beim Kabinenpersonal rund 250 Personen gegen die geplante 2G-Pflicht einsetzen. Kürzlich wurde bekannt, dass der Carrier Personen, die bis zum 1. März 2022 diesen Nachweis nicht erbringen, kein Gehalt mehr bezahlen will. Aufgrund der gesetzlichen Lage in Österreich, die für den Status „Genesen“ ein Ablaufdatum vorsieht, es sei denn man frischt diesen mittels Impfung auf, kann von einer defacto-Impfpflicht für das fliegende Personal gesprochen werden. Der Nationalrat hat zwischenzeitlich eine solche für die gesamte Bevölkerung beschlossen.

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ geht es der Initiatorin aber nicht um pro oder contra Impfpflicht, sondern um die Verarbeitung der Gesundheitsdaten des fliegenden Personals. Diese sind im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sensibel, weshalb besonders strenge Vorschriften gelten. Die Abrufbarkeit in den EDV-Systemen von Austrian Airlines ist offensichtlich etwa 250 fliegenden Mitarbeitern ein Dorn im Auge.

Rechtsanwalt Wolfang Schweinhammer erklärte gegenüber dem Kurier: „Ich habe für eine genesene Flugbegleiterin bei der Datenschutzbehörde eine umfangreiche Beschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der medizinischen Daten eingebracht, weil die AUA dazu übergegangen ist, die 2-G-Nachweise einzufordern und diese Daten dauerhaft zu verarbeiten. Die Speicherung dieser Daten ist gesetzlich nicht gedeckt“.

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines benötigt aufgrund der DSGVO für die Verarbeitung die Zustimmung der Beschäftigten. Diese muss aus gesetzlichen Gründen einzeln eingeholt werden und kann auch verweigert werden. Zumindest in der Theorie, denn ohne die Einwilligung soll man ab 1. März 2022 nicht mehr zum Dienst eingeteilt werden und daraus resultierend auch kein Gehalt mehr überwiesen bekommen.

Bedenken bestehen laut Rechtsanwalt Schweinhammer aufgrund des Umstands, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten über das System Netline/Crew möglich ist und somit zahlreiche AUA-Beschäftigte diese einsehen können. Gegen diese Vorgehensweise richtet sich die Beschwerde, die bei der zuständigen Datenschutzbehörde eingebracht wurde. Diese kann im Zuge eines Verfahrens einen Bescheid erlassen. Jene Seite, die mit dem Beschluss nicht einverstanden ist, kann gegen diesen dann vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Ob die DSB noch vor dem 1. März 2022 entscheiden wird, ist derzeit nicht absehbar. Jedenfalls ist von einem komplexen Verfahren auszugehen.

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