Justizpalast Wien (Foto: Gugerell).
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AUA-Hagelflug: Rechtsanwalt kritisiert OLG-Wien-Entscheidung heftig

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Eine richtungsweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien sorgt derzeit für heftige Diskussionen in der österreichischen Luftfahrtbranche und Justiz. Im Zentrum des Rechtsstreits steht der Vorfall des Austrian Airlines Fluges OS434 vom Juni 2024, der als Hagelflug bekannt wurde. Das Gericht erklärte am 10. Februar 2026 die Sicherstellung des Flugdatenschreibers sowie des Cockpit Voice Recorders durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg für rechtswidrig.

Damit bleibt die Auswertung der wichtigsten Beweismittel zur Klärung der Ursachen vorerst blockiert. Während die Fluggesellschaft die Entscheidung begrüßt, kritisieren Opfervertreter und Juristen einen massiven gesetzlichen Missstand. Die Entscheidung basiert primär auf der juristischen Abgrenzung zwischen einer schweren Störung und einem Unfall, was die Aufarbeitung des Vorfalls, bei dem die Maschine schwer beschädigt wurde, erheblich behindert.

Juristische Differenzen zwischen zwei Instanzen

Die rechtliche Auseinandersetzung begann bereits kurz nach dem Vorfall, als die Staatsanwaltschaft Korneuburg Ermittlungen gegen das Cockpit-Personal und die Fluggesellschaft aufnahm. Im September 2024 hatte das Landesgericht Korneuburg die Sicherstellung der Blackbox-Daten noch als zulässig erachtet. Die dortigen Richter argumentierten, dass die Schwere des Vorfalls eine Auswertung rechtfertige, sofern zumindest eine schwere Störung vorliege. Da das Flugzeug durch den massiven Hagelschlag im Bereich der Nase und der Cockpitscheiben schwer beschädigt worden war, galt diese Einstufung als gesichert.

Das Oberlandesgericht Wien hob diese Entscheidung nun jedoch auf und vertrat eine wesentlich restriktivere Rechtsauffassung. Nach Ansicht der Wiener Richter erlaubt die aktuelle österreichische Gesetzgebung den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf diese sensiblen Daten nur dann, wenn das Ereignis offiziell als Unfall klassifiziert wird. Da die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes den Flug lediglich als schwere Störung eingestuft hatte, fehle der Staatsanwaltschaft die Rechtsgrundlage für die Auswertung. Kritiker bezeichnen diese Sichtweise als rein formale Spitzfindigkeit, die den tatsächlichen Gefährdungsgrad des Fluges ignoriere.

Die Expertise und die Rolle der Untersuchungsbehörden

Besonders brisant ist die Tatsache, dass technische Experten uneins über die Definition des Vorfalls sind. Ein von der Staatsanwaltschaft beigezogener Sachverständiger sowie die renommierte französische Fluguntersuchungsstelle Bureau d’Enquêtes et d’Analyses pour la sécurité de l’aviation civile vertraten die Ansicht, dass der Vorfall durchaus als Unfall gewertet werden könne. Da mehrere Systeme gleichzeitig betroffen waren – unter anderem das Wetterradar, die Sensoren für die Fluggeschwindigkeit sowie die strukturelle Integrität der Windschutzscheibe – seien die Kriterien für eine Unfallklassifizierung fachlich erfüllt.

Das Oberlandesgericht Wien wischte diese Experteneinschätzungen jedoch beiseite. Die Richter führten aus, dass die Einstufung durch die nationale Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes maßgeblich sei. Parallel zu diesem Verfahren wurde bekannt, dass gegen Organe eben dieser Stelle Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts geführt wurden, was die Glaubwürdigkeit der behördlichen Einstufung in den Augen der Privatbeteiligtenvertreter schwächt. Obwohl dieses Verfahren zwischenzeitlich eingestellt wurde, planen die Anwälte der Passagiere einen Fortführungsantrag, gestützt auf neue Erkenntnisse aus dem nun vorliegenden Gerichtsbeschluss.

Konsequenzen für die Opfer und die Fluggastrechte

Für die Passagiere des Fluges bedeutet der Beschluss des Oberlandesgerichts einen herben Rückschlag. Durch die verweigerte Auswertung des Cockpit Voice Recorders bleibt unklar, welche Absprachen im Cockpit vor und während des Einflugs in die Gewitterzelle getroffen wurden. Die Rechtsvertreter der Opfer weisen darauf hin, dass die aktuelle Gesetzeslage ein Paradoxon darstelle: Nur weil das Flugzeug trotz schwerster Schäden sicher landen konnte und nicht abgestürzt ist, wird den Betroffenen die volle Aufklärung verweigert.

Diese Lücke im Gesetz führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft faktisch handlungsunfähig ist, solange keine Toten oder ein Totalverlust des Fluggeräts zu beklagen sind. Juristen fordern daher eine sofortige Reform der Kompetenzen der Staatsanwaltschaften bei schweren Störungen in der Luftfahrt. Ein Initiativantrag im Nationalrat soll sicherstellen, dass Beweismittel künftig unabhängig von der bürokratischen Einstufung durch Unfallermittler gesichert werden können, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschenleben vorlag.

Reaktionen der Fluggesellschaft und weitere Schritte

Austrian Airlines äußerte sich zufrieden über die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Die Fluggesellschaft betonte stets ihr Interesse an der Aufklärung, verweist jedoch auf den Schutz der Daten von Piloten, der in der Luftfahrtbranche traditionell einen hohen Stellenwert genießt, um eine offene Fehlerkultur zu fördern. Die Gegenseite forderte die Airline daraufhin auf, die Daten freiwillig zu veröffentlichen, sollte das Interesse an Transparenz tatsächlich ernst gemeint sein.

Die rechtlichen Vertreter der Privatbeteiligten prüfen nun weitere Schritte. Geplant ist eine Anregung an die Generalprokuratur zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Zudem stehen Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Raum. Die zentrale Frage bleibt, ob die nationalen Gesetze den Opfern eines beinahe katastrophalen Flugereignisses das Recht auf effektive Strafverfolgung und Aufklärung verweigern dürfen, nur weil technische Parameter eine engstirnige juristische Auslegung zulassen.

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