Die österreichische Bundesregierung hat das Landeverbot für Passagierflugzeuge, die in Brasilien, Indien, Südafrika oder im Vereinigten Königreich gestartet sind, ohne nähere Kommunikation aufgehoben. Die vier genannten Staaten werden als so genannte Virusvariantengebiete betrachtet, was die Einreise nach Österreich kompliziert macht.
Im entsprechendem Notam ist festgehalten, dass die Einreise aus Brasilien, Indien, Südafrika und dem Vereinigten Königreich kommend grundsätzlich nicht gestattet ist. Die Liste der Ausnahmen ist allerdings außergewöhnlich lang. Sofern man unter die Ausnahmebestimmungen fällt, ist die Vorlage eines negativen PCR-, LAMP- oder TMA-Test zwingend erforderlich. Auch muss eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag „freitesten“ kann, angetreten werden.
Unter besonderen Umständen, die in der Einreiseverordnung festgehalten sind, ist eine Einreise auch ohne Quarantäne möglich. Dabei handelt es sich beispielsweise um unaufschiebbare medizinische Behandlungen, deren Notwendigkeit auf einem Formblatt, das der Verordnung angeschlossen ist, belegt werden muss.
Nicht betroffen von der Aufhebung des Landesverbots sind Flugzeuge und Airlines, die ihre Zulassung in Weißrussland haben. Der Bann basiert jedoch nicht auf Coronamaßnahmen.