Foto: Flughafen Zürich AG.
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Ausnahme für Landungen am Flughafen Zürich zum Schweizer Nationalfeiertag

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Am 1. August 2024, dem Schweizer Nationalfeiertag, gelten am Flughafen Zürich abweichende Regelungen für Landungen. Aufgrund der traditionellen Feuerwerke wird die übliche abendliche Beschränkung für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum aufgehoben.

Anstelle der vorgeschriebenen Landungen von Osten auf der Piste 28, wird ab 21:00 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet. Der Startverkehr erfolgt bis 22:00 Uhr in westliche und südliche Richtungen, danach in Richtung Norden. Diese Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit den deutschen Luftfahrtbehörden. Es wird darauf hingewiesen, dass wetterbedingte Abweichungen kurzfristig möglich sind.

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