Heckflosse Airbus A321neo (Foto: Jan Gruber).
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Außerplanmäßige Zwischenlandung: Schadenersatzforderungen durch Wizz Air

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Ein Vorfall an Bord eines Fluges der ungarischen Low-Cost-Fluggesellschaft Wizz Air hat für einen 19-jährigen Passagier erhebliche juristische und finanzielle Konsequenzen nach sich gezogen.

Die Maschine befand sich auf dem Weg von Paris nach Sofia, als ein alkoholbedingter Randalierprozess die Flugbesatzung zu einer unplanmäßigen Zwischenlandung auf dem Flughafen Stuttgart veranlasste. Die Airline kündigte an, sämtliche durch den Vorfall entstandenen Kosten gerichtlich einzufordern, und berief sich dabei auf eine strikte Haltung gegenüber störendem Verhalten an Bord. Der Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Befugnisse von Besatzungen in Notfallsituationen sowie auf die finanziellen Haftungsrisiken, denen sich Passagiere bei Sicherheitsstörungen im internationalen Luftraum aussetzen.

Einsatz von Zwangsmitteln in der Kabine und Polizeieinsatz am Boden

Während des Fluges von der französischen Hauptstadt in die bulgarische Metropole fiel der 19-jährige Mann zusammen mit zwei Begleitern durch aggressives Verhalten auf. Das Personal sowie mitreisende Fluggäste sahen sich gezwungen, den Mann noch in der Luft zu fixieren. Unter Anwendung von Kabelbindern wurde der Passagier im Passagierraum ruhiggestellt, um eine Gefährdung des weiteren Flugverlaufs abzuwenden. Nach den Bestimmungen des deutschen Luftsicherheitsgesetzes ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Fluges oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wozu im Extremfall auch die vorübergehende Fesselung von Personen zählt.

Nach der Sicherheitslandung auf dem Flughafen Stuttgart betraten Einsatzkräfte der Polizei die Maschine über eine Außentreppe, um den Randalierer zu übernehmen. Der Mann leistete bei der Festnahme Widerstand, woraufhin er leicht verletzt wurde. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,5 Promille. Der Festgenommene verbrachte die folgende Nacht im Polizeigewahrsam. Seine beiden Begleiter, die sich während des Fluges ebenfalls lautstark verhalten hatten, verließen das Flugzeug nach der Landung ohne weiteres Dazutun der Einsatzkräfte. Weder die 227 Passagiere noch die sieben Besatzungsmitglieder erlitten durch den Vorfall körperliche Verletzungen.

Berechnung der Folgekosten und zivilrechtliche Inanspruchnahme

Flugausweichungen durch unbotmäßiges Verhalten von Passagieren verursachen für die ausführenden Fluggesellschaften erhebliche betriebliche Zusatzaufwendungen. Wizz Air teilte mit, alle im Zusammenhang mit der Stopplandung angefallenen Posten detailliert zu erfassen und dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Das Portfolio der Regressforderungen umfasst unter anderem den Mehrverbrauch an Luftfahrtbetriebsstoffen, Gebühren für die Landung und die Abfertigung am Boden sowie Ausgaben für eine eventuell erforderliche Unterbringung von Crew und Fluggästen im Hotel. Hinzu kommen potenzielle Entschädigungszahlungen an Passagiere, deren Weiterreise sich durch die Unterbrechung verzögert hat.

Nach Branchenerfahrungen belaufen sich die Kosten für ungeplante Zwischenlandungen dieser Art im Durchschnitt auf Beträge zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Je nach Flughafengebühren, Standzeiten und Folgewirkungen auf das gesamte Flugnetz der Fluggesellschaft können die Gesamtforderungen im Einzelfall jedoch auch deutlich höher ausfallen. Neben den zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen der Fluggesellschaft drohen dem 19-Jährigen strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Entwicklung von Störfällen im Luftverkehr und rechtlicher Rahmen

Der Vorfall ordnet sich ein in eine Serie von Ereignissen, bei denen alkoholeinflussbedingtes Verhalten den geordneten Flugbetrieb beeinträchtigt. Internationale Luftfahrtorganisationen verzeichnen seit Jahren eine gleichbleibende Zahl von Zwischenfällen durch renitente Passagiere. Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken, haben Aufsichtsbehörden und Fluggesellschaften die Vorgaben für den Alkoholausschank an Bord sowie die Kontrollen vor dem Boarding verschärft.

Die rechtliche Handhabung solcher Delikte stützt sich auf internationale Abkommen wie das Abkommen von Tokio und das Protokoll von Montreal, die den Vertragsstaaten erweiterte Befugnisse zur Verfolgung von Straftaten an Bord von Zivilluftfahrzeugen einräumen. Die Fluggesellschaften betonen regelmäßig, dass zur Wahrung der Flugsicherheit strikt gegen Personen vorgegangen wird, deren Verhalten die Ordnung an Bord gefährdet. Das Gerichtsverfahren in Stuttgart wird zeigen, in welchem Umfang die geltend gemachten Kosten auf den Verursacher übertragen werden können.

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