
Luftfracht-Kartell: Europäischer Gerichtshof bestätigt Millionenstrafen gegen führende Fluggesellschaften
In einem der am längsten andauernden Wettbewerbsverfahren der europäischen Luftfahrtgeschichte hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein finales Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Berufungen zahlreicher internationaler Fluggesellschaften, darunter Branchengrößen wie Air France-KLM und British Airways, fast vollständig ab. Damit werden Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 776 Millionen Euro rechtskräftig, welche die EU-Kommission aufgrund illegaler Preisabsprachen im Luftfrachtsektor verhängt hatte. Der Fall, dessen Wurzeln bis in das Jahr 2005 zurückreichen, markiert einen bedeutenden Sieg für die europäische Wettbewerbsaufsicht und setzt einen Schlusspunkt unter jahrelange juristische Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Strafzahlungen. Während die meisten Airlines nun die vollen Summen leisten müssen, gab das Gericht lediglich dem Einspruch der SAS Cargo Group in Teilen statt, was jedoch am Gesamtbild der wettbewerbsrechtlichen Ahndung kaum etwas ändert. Hintergründe der illegalen Preisabsprachen im Frachtsektor Die Ursprünge dieses massiven Kartellverfahrens liegen in einer Zeit, in der der globale Luftfrachtmarkt ein rasantes Wachstum verzeichnete. Zwischen den Jahren 1999 und 2006 hatten sich insgesamt elf namhafte Fluggesellschaften darauf verständigt, die Preise für Frachtdienstleistungen künstlich hochzuhalten. Im Zentrum der Absprachen standen insbesondere Treibstoff- und Sicherheitszuschläge. Anstatt im Wettbewerb um die günstigsten Konditionen für Spediteure und Logistikunternehmen zu treten, koordinierten die beteiligten Unternehmen ihre Gebührenstrukturen. Dies führte dazu, dass Kunden weltweit über Jahre hinweg überhöhte Preise für den Transport von Gütern auf dem Luftweg zahlten. Die EU-Kommission kam den Beteiligten nach Hinweisen und Durchsuchungen auf die Spur. Es stellte sich heraus, dass die Kommunikation über die Zuschläge systematisch und über verschiedene Kontinente hinweg erfolgt war. Zu den betroffenen








