
Frankreich: Betrunkener United-Pilot verliert Lizenz und kassiert bedingte Haftstrafe
Ein 63-jähriger Pilot der Pilot der United Airlines kassierte einen einjährigen Entzug seiner Lizenz, da er zum Dienstantritt in Frankreich alkoholisiert erschienen ist. Weiters wurde er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Am 23. Juli 2023 soll der Flugzeugführer in besagtem Zustand auf dem Flughafen Paris-Charles de Gaulle erschienen sein. Von dort aus sollte er einen Langstreckenflug der United Airlines nach Washington-Dulles fliegen. Dazu ist es aber nicht gekommen, weil ein Polizist im Zuge einer regulären Ausreisekontrolle misstrauisch wurde. Die Verhandlung vor dem französischen Untersuchungsrichter fand bereits am 25. Juli 2023 statt. Jener Polizeibeamte, der den Piloten „aus dem Verkehr gezogen“ hatte, musste dort als Zeuge aussagen. Er gab unter anderem an, dass der United-Pilot offensichtliche Anzeichen von Trunkenheit gezeigt habe und daher soll der Polizist dann im Rahmen seiner Dienstpflicht zu einem Alkoholtest, der positiv ausgefallen ist, aufgefordert haben. Der betroffene Flugzeugführer stritt vor Gericht gar nicht ab, dass er alkoholisiert war. Er spielte aber das Ausmaß herunter und gab an, dass er vor dem Flug, der um 17 Uhr 00 Lokalzeit hätte abheben sollen, lediglich wie Gläschen zu sich genommen habe. Den Richter überzeugte das aber nicht. Da der Mann ansonsten geständig war, sprach das französische Gericht eine sechs Monatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, eine Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro sowie den einjährigen Entzug der Pilotenlizenz auf. Der Flugzeugführer kann gegen die Entscheidung noch ein Rechtsmittel nach französischem Recht einbringen. United Airlines musste am Tag des Vorfalls den






