Jan Gruber

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Jan Gruber

Frankreich: Betrunkener United-Pilot verliert Lizenz und kassiert bedingte Haftstrafe

Ein 63-jähriger Pilot der Pilot der United Airlines kassierte einen einjährigen Entzug seiner Lizenz, da er zum Dienstantritt in Frankreich alkoholisiert erschienen ist. Weiters wurde er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Am 23. Juli 2023 soll der Flugzeugführer in besagtem Zustand auf dem Flughafen Paris-Charles de Gaulle erschienen sein. Von dort aus sollte er einen Langstreckenflug der United Airlines nach Washington-Dulles fliegen. Dazu ist es aber nicht gekommen, weil ein Polizist im Zuge einer regulären Ausreisekontrolle misstrauisch wurde. Die Verhandlung vor dem französischen Untersuchungsrichter fand bereits am 25. Juli 2023 statt. Jener Polizeibeamte, der den Piloten „aus dem Verkehr gezogen“ hatte, musste dort als Zeuge aussagen. Er gab unter anderem an, dass der United-Pilot offensichtliche Anzeichen von Trunkenheit gezeigt habe und daher soll der Polizist dann im Rahmen seiner Dienstpflicht zu einem Alkoholtest, der positiv ausgefallen ist, aufgefordert haben. Der betroffene Flugzeugführer stritt vor Gericht gar nicht ab, dass er alkoholisiert war. Er spielte aber das Ausmaß herunter und gab an, dass er vor dem Flug, der um 17 Uhr 00 Lokalzeit hätte abheben sollen, lediglich wie Gläschen zu sich genommen habe. Den Richter überzeugte das aber nicht. Da der Mann ansonsten geständig war, sprach das französische Gericht eine sechs Monatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, eine Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro sowie den einjährigen Entzug der Pilotenlizenz auf. Der Flugzeugführer kann gegen die Entscheidung noch ein Rechtsmittel nach französischem Recht einbringen. United Airlines musste am Tag des Vorfalls den

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Flug nicht angetreten: So bekommt man die Steuern und Gebühren zurück

In den letzten Jahren hat sich der Flugverkehr stark verändert, und Flugreisen wurden aufgrund von Unsicherheiten und Beschränkungen häufiger abgesagt. Passagiere, die ein nichtstornierbares Flugticket besitzen, stehen oft vor der Frage, ob und wie sie ihre Steuern und Gebühren zurückerhalten können, wenn sie den Flug nicht antreten können.  Den reinen Flugpreis gibt es bei den meisten Tickets, es sei denn es handelt sich um spezielle flexible Tarife, nur dann zurück, wenn die Airline selbst den Flug storniert. Wenn man aber selbst storniert beziehungsweise die Buchung einfach nicht in Anspruch nimmt, gibt es vom Netto-Air-Fare besonders in günstigen Tarifklassen nichts zurück. Ganz anders steht es um die Steuern und Gebühren, die bei vielen Airlines einen erheblichen Teil des bezahlten Geldes ausmachen. Diese muss die Fluggesellschaft nämlich nur dann abführen, wenn der Passagier tatsächlich geflogen ist. Es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man die „Taxen“ zurückbekommen kann. Viele Fluggäste wissen das aber nicht, so dass „No Shows“ ein nicht unerhebliches „Körberlgeld“ ausmachen können.  Die Steuern und Gebühren müssen übrigens nicht sofort zurückgefordert werden, sondern dafür hat man stolze drei Jahre Zeit. Danach gilt der Anspruch als verjährt und die Airline kann völlig legal unter dem Hinweis auf die Verjährung die Erstattung verweigern. Vorsicht: In manchen EU-Staaten gelten kürzere Verjährungsfristen. Es macht daher Sinn, dass man die Taxen bei Storno und/oder so rasch wie möglich zurückfordert.  Die in diesem Artikel genannten Tipps stellen keine Rechtsberatung, die nach österreichischem Recht Notaren und Rechtsanwälten vorbehalten ist, dar. Für eine ausführliche Beratung sollten sich

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Wegen vieler Kundenbeschwerden: UK-Behörde droht Wizz Air mit Zwangsmaßnahmen

Im Vereinigten Königreich hat sich die Wizz Air Group aufgrund außergewöhnlich vieler Kundenbeschwerden erheblichen Ärger mit der Zivilluftfahrtbehörde eingehandelt. Hintergrund ist, dass Ausgleichs- sowie Betreuungsleistungen, die Passagieren bei Streichungen und/oder Verspätungen zustehen, verschleppt werden sollen beziehungweise oftmals gar nicht erbracht werden.  Die CAA teilte öffentlich mit, dass man bereits seit einiger Zeit mit besonders vielen Beschwerden über Wizz Air befasst ist. Man stehe mit dem Carrier, der AOCs im Vereinigten Königreich, Ungarn, Malta und in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterhält, in Kontakt. Man habe die Firmengruppe eindringlich darauf hingewiesen, dass diese sich an geltendes Recht halten solle. Bei Missachtung werde man Zwangsmaßnahmen setzen.  Der Billigflieger ist dafür bekannt, dass man Ansprüche von Passagieren besonders kreativ auslegt, um möglichst keien Kosten zu haben. So lehnt man so ziemlich jeden Antrag zunächst ab oder schreibt einfach als so genannte Wizz Credits gut und macht dann die Auszahlung besonders kompliziert. Auch das Recht auf Ersatzbeförderung versucht Wizz Air durch eine Klausel in den Beförderungsbedingungen einzuschränken. Der Kundenservice pocht stets auf diese und verweigert die Umbuchung auf andere Fluggesellschaften strikt. Lediglich auf andere Wizz-Air-Flüge wäre vereinbart worden. Dies widerspricht innerhalb der EU nicht nur der Fluggastrechteverordnung, sondern auch höchstrichterlichen Urteilen. Betroffenen Passagieren bleibt nichts anderes als erst mal in Vorlage zu gehen und dann das Unternehmen zu verklagen. Kurioserweise zahlt das Unternehmen zumeist, wenn es die Klageschrift zugestellt bekommt.  Im Vereinigten Königreich scheint man es in Sachen kundenfeindlichem Verhalten auf die Spitze getrieben zu haben, denn der amtierende CAA-Chef erklärte unter anderem: „Die Fluggesellschaften

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Tirol und Vorarlberg fordern zwei Bundesheer-Hubschrauber

Die Landeshauptleute der österreichischen Bundesländer Tirol und Vorarlberg, Anton Mattle und Markus Wallner (beide ÖVP) fordern das Verteidigungsministerium dazu auf, dass zumindest zwei Bundesheer-Hubschrauber in Vomp stationiert werden. Gänzlich neu ist die Forderung nicht, denn die FPÖ verlangt dies bereits seit dem Jahr 2015.  In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die beiden Landeshauptmänner an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, die ebenfalls der ÖVP angehört. In dem Brief wird unter anderem damit argumentiert, dass die Stationierung zweier Militär-Hubschrauber ermöglichen würde, dass in Notfällen wesentlich schneller reagiert werden könne. Auch würde sich die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung verbessern.  Besonders im Falle von Hochwasser und/oder Lawinenunglücken wären Hubschrauber des Bundesheeres unverzichtbar. DIe beiden Bundesländer wären aus geografischen Gründen wesentlich stärker davon betroffen als beispielsweise der Osten Österreichs, so die beiden Landeshauptmänner.  Der Standort Vomp wäre deshalb ideal, weil sowohl Vorarlberg als auch Tirol profitieren würden. Gleichzeitig wären die Kosten niedriger, wenn sich die beiden Bundesländer die gewünschten Hubschrauber teilen. Es wird auch erwähnt, dass es in der Vergangenheit bei Assistenzeinsätzen immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist, weil das benötigte Fluggerät erst von anderen Stützpunkten aus eingeflogen werden muss.  Seitens des Verteidigungsministeriums wird bestätigt, dass man das von den beiden Landeshauptmännern unterzeichnete Schreiben erhalten hat. Konkrete Zusagen will man in der Öffentlichkeit noch nicht machen und verweist darauf, dass man das Anliegen zunächst umfangreich prüfen werde. 

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Sunexpress baut Nordzypern-Präsenz aus

Die Ferienfluggesellschaft SunExpress wird im Winterflugplan 2023/24 eine Nonstopverbindung zwischen Izmir und Ercan (Nordzypern) anbieten. Diese Route soll bis zu viermal wöchentlich bedient werden. Mangels internationaler Anerkennung gibt es fast ausschließlich nur Nonstopflüge in die Türkei, die von türkischen Carriern angeboten werden. SunExpress tritt auf der neu angekündigten Strecke in den direkten Wettbewerb mit Pegasus. Laut Reservierungssystem des Joint-Ventures von Lufthansa und Turkish Airlines soll Izmir-Ercan vorerst zwischen 29. Oktober 2023 und dem Ende der Winterflugplanperiode 2023/24 mit Maschinen des Typs Boeing 737-800 bedient werden.

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D-A-CH-Region: Qatar stockt die Frequenzen weiter auf

Im Winterflugplan 2023/24 erhöht Golfcarrier Qatar Airways ab Deutschland, Österreich und der Schweiz die Frequenzen in Richtung Doha. Düsseldorf wird zunächst auf elf wöchentliche Flüge erhöht und im kommenden Jahr sollen dann zwei tägliche Umläufe angeboten werden. Bereits zuvor hebt man in Zürich, Berlin und Wien aufgrund hoher Nachfrage die Frequenzen an. Diese drei Destinationen verbindet man zweimal täglich mit der Hauptstadt von Katar, wo man das Hauptdrehkreuz unterhält.

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WIener Neustadt: Diamond hat eDA40 in die Luft gebracht

In der vergangenen Woche hat der österreichisch-kanadische Flugzeugbauer Diamond Aircraft in Wiener Neustadt den ersten Testflug des Elektroflugzeuges eDA40 erfolgreich durchgeführt. Gesteuert wurde die kleine Maschine von Sören Pedersen, Head of Flight Test.  Die eDA40 ist eine Weiterentwicklung der DA40, die im Gegensatz zu ihrem Vorgänger nicht auf Antrieb mittels Verbrenner, sondern auf Elektromotoren setzt. Am 26. Juli 2023 wurde der Erstflug ab Wiener Neustadt durchführt. In der niederösterreichischen Stadt unterhält der Hersteller ein Werk.  „Das Flugzeug hat sich bei seinem Erstflug hervorragend geschlagen und alle unsere Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen“, sagte Diamond CEO Liqun (Frank) Zhang. Der österreichische Hersteller strebt für die eDA40 die Part 23-Zertifizierung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der US-amerikanischen Federal Aviation Administration (FAA) an. Im April 2024 will man das Muster auf der Aero Friedrichshafen der breiten Öffentlichkeit präsentieren. 

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Brno: Neos legt Phuket-Flüge auf

Im Winterflugplan 2023/24 wird es dem aktuellen Stand der Dinge nach wieder Langstreckenflüge ab dem tschechischen Flughafen Brno geben. Diese sollen von der italienischen Neos durchgeführt werden und nach Phuket führen.  Die Charterflüge sollen laut einem Bericht des Portals Aeroroutes.com im Zeitraum von 19. Dezember 2023 bis vorerst 4. April 2024 angeboten werden. Die Durchführung der Flüge erfolgt an den Verkehrstagen Dienstag und Mittwoch beziehungsweise die Rückflüge mittwochs und donnerstags.   Es handelt sich um Zwischenstopps auf dem Weg von Mailand-Malpensa nach Phuket bzw. Zurück. In beiden Richtungen sollen die von Neos betriebenen Boeing 787-9 auf dem tschechischen Airport zwischenlanden, um Passagiere ein- und aussteigen lassen zu können. 

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Russland verhängt saftige Geldstrafe über Korean Air

Die Fluggesellschaft Korean Air wurde von einem russischen Gericht zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von rund 46 Millionen U.S.-Dollar verurteilt. Dem Carrier werden angebliche Versäumnisse im Zusammenhang mit einer Verzollung vorgeworfen. Der Vorfall hat sich bereits Anfang 2021 ereignet. Konkret geht es darum, dass der Frachtflug KE529 im Feber 2021 den Flughafen Moskau-Scheremetjewo ohne ein so genanntes Siegel der russischen Zollbehörde verlassen haben soll. Dem widerspricht der Carrier vehement und erklärt, dass man vor dem Abflug dieses eingeholt habe und dem Zoll alle notwendigen Dokumente vorgelegt habe. Das interessierte die Behörde aber nicht, denn diese verhängte zunächst ein Bußgeld in der Höhe von 87 Millionen U.S.-Dollar. Korean Air war insbesondere mit der Höhe der Strafe so ganz und gar nicht einverstanden und zog dagegen vor Gericht. Obwohl man sämtliche Dokumente, die auch die strittigen Siegel im Original aufweisen, vorlegen konnte, wurde das Bußgeld nicht aufgehoben, sondern lediglich reduziert. In Südkorea spekulieren einige Medien, dass dahinter politische und finanzielle Interessen stecken könnten. Russland betrachtet dieses Land nämlich als so genannten „unfreundlichen Staat“. Das hat zur Folge, dass Korean Air – genau wie alle anderen südkoreanischen Carrier – mit einem Bann belegt ist. Somit geht die Wahrscheinlichkeit, dass in naher Zukunft eine Maschine der betroffenen Fluggesellschaft auf dem Gebiet der Russischen Föderation landen wird, gegen Null. Ob und wie Korean Air die Strafe, die möglicherweise auch der Aufbesserung des russischen Staatshaushalts dienen könnte, bezahlen wird, ist noch völlig offen. Für die Regierung der Russischen Föderation dürfte die Durchsetzung äußerst schwierig

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Air Baltic sucht rund 200 neue Mitarbeiter

Die lettische Air Baltic plant bis Ende 2023 den Personalstand auf rund 2.500 Mitarbeiter zu erhöhen. Im ersten Halbjahr 2023 hat man 347 Neueinstellungen vorgenommen, so dass man momentan 2.360 Beschäftigte hat.  Im Jahr 2023 sind die Stellen, für die bisher die meisten Bewerbungen eingegangen sind, Junior Cabin Crew (>1800), First Officer (>950), Senior First Officer (>330), Storekeeper (>330), Experienced Cabin Crew (>320), Revenue Analyst (>270), Flight Dispatcher Assistant (>170), Logistics Courier (>170).  Alīna Aronberga, Senior Vice President Human Resources bei airBaltic: „Wir sind stolz darauf, dass airBaltic zu den beliebtesten Arbeitgebern in Lettland zählt und gleichzeitig die besten Verbindungen in den baltischen Raum bietet. Mit der Stärkung unserer Marktpräsenz und der Vergrößerung der Flotte durch neue Flugzeuge wächst auch unsere Belegschaft.“ 

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