Allein im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Deutschen Richterbunds rund 70.000 Klagen gegen Fluggesellschaften bei deutschen Gerichten eingebracht. Die Gründe sind zumeist ident: Entschädigungsleistungen laut Fluggastrechteverordnung werden abgelehnt oder die Forderung des Passagiers wird einfach ignoriert. Bereits vor der Corona-Pandemie glänzte die Branche nicht gerade mit zügiger Bearbeitung, wenn es darum ging, dass Entschädigungs- und/oder Schadenersatzansprüche an Passagiere ausbezahlt werden müssen. Je nach Anbieter wurde die Bearbeitung in die Länge gezogen oder aber pauschal und zumeist gar nicht begründet einfach abgelehnt. Mittlerweile bürgert sich schleichend ein, dass E-Mails, Briefe und Telefaxe der „Anspruchsteller“ einfach über Monate hinweg gar nicht beantwortet werden. Selbst ein rechtskräftiges Gerichtsurteil ist keine Garantie dafür, dass das zugesprochene Geld dann auch tatsächlich fließt. Erst kürzlich sorgte ein Fall, der sich im Vereinigten Königreich zugetragen hat, für Aufsehen. Wizz Air zahlte erst nachdem ein Gerichtsvollzieher am Flughafen London-Luton die Pfändung von Vermögenswerten angedroht hatte. Passagiere sind besser informiert als früher Wiederholt äußerten einzelne Richter gegenüber verschiedene Medien, dass besonders die deutschen Amtsgerichte, an denen die meisten Klagen von Fluggästen zunächst verhandelt werden, regelrecht überschwemmt werden. Besonders hart trifft es dabei jene, deren Sprengel auch den Sitz von Airlines und/oder großer Flughäfen umfasst. Laut Deutschem Richterbund wurden allein im vergangenen Jahr aufgrund der Fluggastrechte etwa 70.000 Klagen gegen Fluggesellschaften eingebracht. Dies wäre vermeidbar, wenn die Anbieter es nicht regelrecht darauf anlegen würden vor Gericht zu landen. In zahlreichen Fällen erscheint auch niemand, so dass dann ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Kläger ergeht. Je nach Airline geht man