Der Reiseshopping-Betreiber Avolta hat am Flughafen Zürich ein Pilotprojekt für Bezahlvorgänge mit der Digitalwährung USDC gestartet. Im Duty-Free-Geschäft auf Ebene 2 können Kunden Einkäufe ab sofort direkt über ein digitales Wallet abwickeln.
Der Zahlungs-Checkout nutzt die Base-Blockchain und wird über das Scannen eines QR-Codes an der Kasse eingeleitet. Die technische Konzeption und Umsetzung des Systems erfolgte durch das Beratungs- und Softwareunternehmen DevelopX, das die Infrastruktur für die direkte Anbindung an die Kassensysteme entwickelt hat.
Im Unterschied zu herkömmlichen Kartenzahlungen erfolgt die Abwicklung ohne dazwischengeschaltete Kreditkartennetzwerke, Banken oder Zahlungsdienstleister. Die Transaktion wird direkt zwischen dem Wallet des Käufers und dem Konto des Händlers abgewickelt, während automatische Compliance-Prüfungen im Hintergrund ablaufen. Für Reisende entfallen bei dieser Bezahlform die üblichen Gebühren für Auslandseinsätze und Währungsumrechnungen. Auf Seiten des Händlers verkürzt sich die Zeit bis zur Gutschrift des Verkauferlöses von mehreren Tagen auf wenige Minuten.
Avolta testet mit dem Vorhaben die Praxistauglichkeit von Kryptowährungen im regulären Tagesgeschäft stark frequentierter Flughafenstandorte. Das Unternehmen betreibt weltweit rund 5.100 Verkaufsstellen in mehr als 70 Ländern und nutzt den Flughafen Zürich als Testfeld für digitale Bezahlverfahren. Die Erprobung soll Aufschluss darüber geben, wie sich das System bei Schichtwechseln, Warenrückgaben und hohem Kundenaufkommen im laufenden Betrieb bewährt.
Branchenkenner weisen darauf hin, dass die Akzeptanz von Stablecoins im stationären Einzelhandel vor allem von der Kursstabilität, den schwankenden Netzwerkgebühren der zugrundeliegenden Blockchain und der Benutzerfreundlichkeit der Wallets abhängt. Zudem stellt die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben an internationalen Verkehrsknotenpunkten erhöhte Anforderungen an die Transaktionsüberwachung. Ob sich die Blockchain-Abwicklung im Reiseeinzelhandel flächendeckend durchsetzt, hängt vom tatsächlichen Nutzungsverhalten der internationalen Kundschaft ab.