Rollstuhl (Foto: Hans Moerman/Unsplash).
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Barrierefreies Reisen: Welche Rechte haben Fluggäste mit Behinderung?

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Mit der steigenden Bedeutung von Inklusion und Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen rückt auch das Thema barrierefreies Reisen zunehmend in den Fokus. Besonders Flugreisen stellen für Menschen mit Behinderungen oft eine Herausforderung dar, da Flughäfen und Fluggesellschaften noch nicht überall vollständig barrierefrei sind.

Dennoch gibt es in der Europäischen Union und in vielen anderen Ländern klare gesetzliche Regelungen, die gewährleisten sollen, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine sichere und komfortable Reise erleben können. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp, das sich auf die Rechte von Fluggästen spezialisiert hat, klärt darüber auf, welche Ansprüche Passagiere mit Behinderung haben und wie sie während ihrer Reise unterstützt werden.

Gesetzliche Grundlage für barrierefreies Fliegen

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sind innerhalb der Europäischen Union durch die EG-Verordnung 1107/2006 festgelegt. Diese Verordnung schreibt vor, dass Flughäfen und Fluggesellschaften verpflichtet sind, Fluggästen mit besonderen Bedürfnissen unentgeltliche Hilfeleistungen anzubieten. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass sie in jeder Phase ihrer Reise – vom Betreten des Flughafens bis zur Ankunft am Zielort – die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Reise problemlos und stressfrei antreten zu können.

Außerhalb der EU gibt es ähnliche Regelungen, wie etwa das Air Carrier Access Act (ACAA) in den USA, das Diskriminierung aufgrund von Behinderung bei Flugreisen verbietet. Auch andere Länder, wie Kanada und Australien, haben Maßnahmen zur Förderung des barrierefreien Reisens eingeführt, was die globale Bedeutung des Themas unterstreicht.

Rechte und Hilfestellungen: Was steht Fluggästen mit Behinderungen zu?

Fluggäste mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die ihre Reiseerfahrung erleichtern sollen. Zu diesen Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Hilfe beim Check-in: Passagiere mit Behinderungen können Unterstützung beim Check-in-Prozess erhalten, einschließlich des Transports ihres Gepäcks.
  • Mobilitätshilfen am Flughafen: Flughäfen sind verpflichtet, Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen bereitzustellen, um den Passagieren die Fortbewegung im Terminal zu erleichtern.
  • Hilfe beim Boarding: Ob der Zugang zum Flugzeug über eine Fluggastbrücke oder andere Hilfsmittel wie Aufzüge erfolgt, Menschen mit Behinderungen steht stets Hilfe beim Ein- und Aussteigen zur Verfügung.
  • Kostenloser Transport von Hilfsmitteln: Hilfsgeräte wie Rollstühle oder andere unterstützende Geräte müssen von der Fluggesellschaft kostenfrei transportiert werden. Auch Begleithunde dürfen an Bord mitgeführt werden.
  • Assistenzpersonal: Flughäfen bieten geschultes Personal an, das Passagiere während des gesamten Prozesses – von der Sicherheitskontrolle bis zum Boarding – begleiten kann.

Ein wesentlicher Punkt hierbei ist, dass diese Unterstützung in der Regel kostenlos angeboten wird. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft und der Flughafen mindestens 48 Stunden im Voraus über die spezifischen Bedürfnisse des Fluggastes informiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Vorkehrungen rechtzeitig getroffen werden können.

Herausforderungen bei Billigfluggesellschaften

Während die großen Fluggesellschaften in der Regel gut auf die Anforderungen von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität vorbereitet sind, gibt es bei Billigfluglinien immer wieder Probleme. Eine der häufigsten Herausforderungen ist der Zugang zum Flugzeug, da diese Airlines oftmals keine Fluggastbrücken verwenden. Stattdessen müssen Passagiere Treppen nutzen, was für Menschen mit Behinderungen ein erhebliches Hindernis darstellt. Dennoch sind auch Billigfluggesellschaften dazu verpflichtet, denselben Standard an Unterstützung zu bieten wie größere Fluglinien.

Hier ist es besonders wichtig, frühzeitig mit der Fluggesellschaft und dem Flughafen in Kontakt zu treten, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Hilfsmittel bereitstehen. Dies betont auch Nina Staub, Fluggastrechtexpertin bei AirHelp: „Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht die notwendige Unterstützung erhalten oder sogar diskriminiert werden. In solchen Fällen sollten die betroffenen Passagiere sofort eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft oder dem Flughafen einreichen. Sollte dies nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, besteht die Möglichkeit, die Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle weiterzuleiten.“

Beschwerdemöglichkeiten und rechtliche Schritte

Passagiere, die sich während ihrer Reise diskriminiert oder unzureichend unterstützt fühlen, sollten ihre Rechte in Anspruch nehmen. Der erste Schritt ist, das Problem direkt bei der Fluggesellschaft oder dem Flughafen zu melden. Sollte die Reaktion unzureichend sein, gibt es in der EU die Möglichkeit, sich an eine nationale Durchsetzungsstelle zu wenden, die die Einhaltung der Verordnung überwacht. In Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Transportunternehmen vermittelt.

Darüber hinaus können Fluggäste auch Entschädigungen einfordern, falls ihre Mobilitätshilfen während des Transports beschädigt werden oder verloren gehen. Hier ist es wichtig, den Vorfall sofort zu melden und eine Dokumentation, beispielsweise Fotos, anzufertigen.

Barrierefreies Reisen als grundlegendes Recht

In der heutigen Zeit ist es unerlässlich, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Mobilität oder anderen Einschränkungen, die Möglichkeit haben, stressfrei und sicher zu reisen. Die gesetzlichen Regelungen in der EU und in anderen Ländern haben bereits einen wichtigen Schritt in Richtung eines barrierefreien Reiseerlebnisses gemacht. Dennoch gibt es weiterhin Herausforderungen, insbesondere bei Billigfluggesellschaften oder weniger gut ausgestatteten Flughäfen.

Betroffene Reisende sollten sich daher frühzeitig informieren, ihre Rechte kennen und gegebenenfalls Unterstützung einfordern. Der richtige Umgang mit Beschwerden und das Wissen um die gesetzlichen Ansprüche können dazu beitragen, dass barrierefreies Reisen in Zukunft noch weiter verbessert wird.

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