Die kanadische Luftfahrtbranche steht vor betrieblichen und rechtlichen Anpassungen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Passagierverkehr. Trotz aufsichtsbehördlicher Bußgelder und Anordnungen durch die Canadian Transportation Agency suchen betroffene Passagiere verstärkt den Weg über die Zivilgerichte.
Eine zugelassene Sammelklage gegen die Fluggesellschaft Air Canada zeigt, dass verwaltungsrechtliche Strafen aus Sicht von Passagiervertretungen nicht immer ausreichen, um organisatorische Mängel in den Abläufen der Fluggesellschaften zu beheben. Im Zentrum der Kontroversen stehen technische Einschränkungen der Flugzeugflotten, Belastungsgrenzen von Frachträumen sowie die Zuverlässigkeit von Hilfestellungen beim Ein- und Aussteigen.
Grenzen der behördlichen Sanktionen und zivilrechtliche Aufarbeitung
Die Aufsichtsbehörde Canadian Transportation Agency besitzt die Befugnis, Beschwerden von Passagieren zu untersuchen, Verstöße gegen Barrierefreiheitsstandards festzustellen und Verwaltungsstrafen zu verhängen. Zudem kann die Behörde Fluggesellschaften dazu verpflichten, ihre Betriebsabläufe anzupassen. So wurde gegen Air Canada im Dezember 2023 eine Pönale in Höhe von 97.500 kanadischen Dollar verhängt, nachdem ein Passagier mit cerebraler Kinderlähmung in Las Vegas unsachgemäß behandelt worden war. Bereits wenige Wochen zuvor war eine Strafe von 52.500 kanadischen Dollar wegen Mängeln beim Einsteigen und der verzögerten Rückgabe von Mobilitätshilfen ausgesprochen worden.
Diese behördlichen Maßnahmen beendeten den rechtlichen Auseinandersetzungsprozess jedoch nicht. Die initiierte Sammelklage zielt auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für eine Gruppe von Reisenden ab, die von systemischen Versäumnissen in den Prozessen der Fluggesellschaft betroffen waren. Die rechtliche Debatte berührt dabei die Frage, ab wann organisatorische Defizite bei der Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen die Schwelle von Einzelfallfehlern hin zu strukturellen Mängeln im Flugbetrieb überschreiten.
Einfluss der Flugzeugauswahl auf die Barrierefreiheit
Die Verpflichtungen der Fluggesellschaften reichen über die reine Assistenz am Flughafen hinaus und betreffen zunehmend die Flotten- und Einsatzplanung. Das zeigt der Fall des Passagiers Timothy Rose, der gerichtlich prüfen ließ, ob eine Fluggesellschaft ein Flugzeugmuster auf einer Strecke einsetzen darf, dessen Frachtraumtür zu klein für die Aufnahme eines elektrischen Rollstuhls ist.
Der Federal Court of Appeal bestätigte im März 2025 eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde, wonach Air Canada verpflichtet werden kann, bei entsprechender Voranmeldung ein flugfähiges Ersatzmuster mit ausreichend großen Frachtraumluken bereitzustellen. Eine solche Flugzeugsubstitution greift tief in die Umlaufplanung, die Besatzungskoordination und die Kapazitätssteuerung einer Fluggesellschaft ein. Die Gewährleistung von Barrierefreiheit wird dadurch zu einem Parameter der operativen Flottensteuerung.
Technische Herausforderungen bei der Laderaumbelastung
Neben den Abmessungen der Frachtraumtüren stellen auch das Gewicht und die Gewichtsverteilung von Elektrorollstühlen die Fluggesellschaften vor technische Herausforderungen. Bei der Fluggesellschaft WestJet galt auf Großteilen der Flotte eine Gewichtsbeschränkung von 136 Kilogramm (300 Pfund) für Mobilitätshilfen. Die Canadian Transportation Agency bewertete diese Obergrenze als unzulässige Hürde für Passagiere mit schweren Rollstühlen.
Um das Problem der punktuellen Gewichtsbelastung auf den Frachtraumboden zu lösen, empfahl die Behörde den Einsatz von Druckverteilungsplatten (Spreader Plates). Durch diese technischen Hilfsmittel kann das Gewicht der Rollstühle auf eine größere Fläche des Frachtbodens verteilt werden. WestJet wurde angewiesen, die starre Gewichtsbeschränkung von 136 Kilogramm bis spätestens Juli 2027 auf dem Großteil der Flotte aufzuheben. Bis zur vollständigen Umsetzung der Maßnahmen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, betroffene Passagiere bei Bedarf auf andere Fluggesellschaften umzubuchen.
Verankerung der Barrierefreiheit in den betrieblichen Systemen
Die rechtlichen und behördlichen Vorgaben zwingen die Fluggesellschaften dazu, Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase von Flugverbindungen zu berücksichtigen. Ein Rollstuhl muss im Betriebssystem der Airline als feste Transportanforderung geführt werden, die Vorlaufzeiten bei der Frachtraumkoordination, der Bereitstellung von Spezialgeräten am Boden und der Schulung des Ladepersonals erfordert.
Die Beilegung der Konflikte hängt künftig davon ab, wie konsequent die Vorgaben der Aufsichtsbehörde und die Urteile der Gerichte in die täglichen Abfertigungsroutinen integriert werden. Die Umsetzungsfrist für WestJet bis Juli 2027 sowie der Fortgang der Sammelklage gegen Air Canada gelten in der Branche als Gradmesser dafür, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer verlässlichen Abfertigung mobilitätseingeschränkter Passagiere im regulären Linienbetrieb führen.