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Bayern forciert Drohnenabwehr: Geplante Gesetzesnovelle nach Vorfällen am Flughafen München

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Die bayerische Staatsregierung plant eine umfassende Erweiterung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), um der Landespolizei künftig erweiterte Kompetenzen bei der Drohnenabwehr einzuräumen. Diese Initiative ist eine direkte Reaktion auf die jüngsten Drohnensichtungen am Münchner Flughafen, die Ende September 2025 den Flugbetrieb massiv beeinträchtigten. Die Vorfälle führten zur Streichung zahlreicher Flüge, wobei mehrere Tausend Passagiere am Flughafen strandeten und teilweise über Nacht in den Terminals ausharren mussten. Auch über einer nahegelegenen Bundeswehr-Einrichtung wurde ein unbefugtes Flugobjekt gesichtet, was die Brisanz der Lage weiter unterstrich.

Das zentrale Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es, der Polizei das sofortige Aufspüren und Abschießen von Drohnen bei akuter Gefahr zu ermöglichen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits Ende September unmissverständlich gefordert: „Es braucht Fangdrohnen und Jagddrohnen… im Zweifelsfall auch abschießen zu können.“ Bisher stellt der Abschuss von Drohnen für die Polizei eine rechtliche und technische Herausforderung dar. Die Zuständigkeit für die Drohnenabwehr liegt in Deutschland primär bei den Ländern und der Bundespolizei, doch fehlt es oft an den notwendigen rechtlichen Grundlagen und der modernen Technik. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei signifikant zu erweitern.

Die Drohnensichtungen in München stehen im Kontext einer europaweiten Häufung von Vorfällen im Bereich kritischer Infrastruktur. Nach Angaben der Bundespolizei waren am Münchner Flughafen bis zu 32 Flüge betroffen, die Flugsicherung musste die Start- und Landebahnen sperren. Die Ermittlungsbehörden leiteten ein Verfahren gegen Unbekannt ein, da der oder die Verursacher trotz intensiver Fahndung zunächst nicht identifiziert werden konnten. Unklar blieb auch, ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte und welcher Bauart diese waren. Es besteht der Anfangsverdacht einer Straftat des „sicherheitsgefährdenden Abbildens“.

Die Debatte um eine effektivere Drohnenabwehr wird auch auf Bundesebene geführt. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Ministerpräsident Söder hatten in öffentlichen Äußerungen den Verdacht geäußert, dass Russland hinter den koordinierten Aktionen stecken könnte, als eine Form der hybriden Kriegsführung zur Verunsicherung der Bevölkerung und Ausspähung kritischer Infrastruktur. Der Kreml hat eine Beteiligung an den Drohnenflügen zurückgewiesen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte die Planung eines neuen Luftsicherheitsgesetzes an. Dieses soll unter anderem die Bundeswehr stärker in die Drohnenabwehr einbinden, was jedoch komplexe verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, da Einsätze der Bundeswehr im Inneren strengen Beschränkungen unterliegen.

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