Beförderung verweigert: Wizz Air schlampte und zahlte erst nach Klage die Mehrkosten

Wizz-Air-Sharklet (Foto: Granit Pireci).
Wizz-Air-Sharklet (Foto: Granit Pireci).

Beförderung verweigert: Wizz Air schlampte und zahlte erst nach Klage die Mehrkosten

Wizz-Air-Sharklet (Foto: Granit Pireci).
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In Zeiten von Corona müssen Passagiere vieles beachten und insbesondere zum Teil bürokratische Anforderungen der Zielländer erfüllen. Was ist aber, wenn man alle Unterlagen dabei hat und die Fluggesellschaft dennoch die Beförderung verweigert? So passiert am Flughafen Wien bei der Billigfluggesellschaft Wizz Air.

Immer wieder stechen die Bodenmitarbeiter an Österreichs größtem Flughafen mit falscher Auslegung von Einreisebestimmungen hervor. Zum Beispiel brillierte man im Winter bei der Abfertigung von Ryanair-Flügen damit, dass fälschlicherweise RNA-PCR-Befunde nicht anerkannt wurden und den Reisenden die Beförderung verweigert wurde. Nach langem hin und her gab es wenigstens eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Ryanair-Flug.

Im Fall der Wizz Air, der sich am Wiener Flughafen ereignet hat, musste die Arbeiterkammer vor Gericht ziehen und für eine Familie Mehrkosten in der Höhe von 3.850 Euro einklagen. ür den Griechenland-Urlaub füllte Herr R. für sich, seine Frau und die ältere Tochter je ein Corona-Einreiseformular aus – wie auf der Website der griechischen Gesundheitsbehörde verlangt. Die minderjährige Tochter war auf dem Einreiseformular des Papas mitregistriert. Doch die Reise fiel ins Wasser. Wizz Air verweigerte den Check-in. Die Airline meinte, für das minderjährige Kind hätte extra ein Einreiseformular mit nachfolgendem Erhalt eines QR Codes ausgefüllt werden müssen. Nicht nur am Flughafen stehen gelassen, sollte die Familie auch auf den gesamten „Reisekosten“ sitzen bleiben. Erst nach einer AK Klage zahlte Wizz Air alle Kosten retour – insgesamt rund 3.850 Euro.

2020 stand Griechenland auf dem Urlaubsplan von Familie R. Die Eltern und ihre zwei Kinder, eines minderjährig, freuten sich schon sehr auf die Reise. Herr R. buchte den Hin- und Rückflug bei der Fluglinie Wizz Air und das Hotel extra. Wie auf der Website der griechischen Gesundheitsbehörde verlangt, füllte die vierköpfige Familie vor Reiseantritt die erforderlichen Corona-Einreiseformulare ordnungsgemäß aus: dreimal, da laut Website ihr minderjähriges Kind auf dem Einreiseformular von Mama oder Papa angegeben werden konnte.

Doch am Flughafen erlebte Familie R. ein blaues Wunder – obwohl sie die entsprechenden Einreisedokumente vorgelegt hatten, verweigerte Wizz Air den Check-in. Der Grund: Die Einreiseformulare hätten für jede/n einzeln ausgefüllt werden müssen, also auch für das minderjährige Kind. Familie R. erklärte, dass laut Website der griechischen Gesundheitsbehörde ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil registriert werden konnte. Das bestätigte telefonisch schließlich auch die Hotline der griechischen Gesundheitsbehörde. Doch alle Beteuerungen halfen nichts. Wizz Air verweigerte den Flug.

Zu all dem Ärger sollte die Familie auch noch auf allen Kosten sitzen blieben, also Flug-, Gepäck-, Hotel- und Transportkosten. Da die Airline der Familie den Flug verweigerte, muss sie auch alle „Folgekosten“ tragen. Mehrmaliges Rückfordern des bezahlten Reisepreises stoß auf taube Ohren. Familie R. suchte daher Hilfe in der AK KonsumentInnenberatung. Erst als die AK eine Klage einbrachte, lenkte Wizz Air ein und zahlte die gesamten Kosten von 3.851,06 Euro zurück.

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