Ein Streit um die Auslegung von Genehmigungen an den Flughäfen Antwerpen und Ostende könnte dazu führen, dass die belgische Küstenwache ab dem 1. Mai wichtige Überwachungsflüge über der Nordsee einstellen muss. Die Betreiber der Flughäfen haben beschlossen, das Flugbenzin Avgas 100LL zu verbieten, obwohl dessen Verwendung gemäß EU-Richtlinien innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegt.
Die Maßnahme der Flughafenbetreiber basiert auf europäischen Vorschriften bezüglich des Bleigehalts in Kraftstoffen. Obwohl Avgas 100LL unterhalb der von der EU festgelegten Grenzwerte liegt und somit weiterhin legal verwendet werden dürfte, interpretieren die Flughafenbetreiber die Vorschriften offenbar strenger. Dies hat zur Folge, dass der Treibstoff für die Flugzeuge der Küstenwache nicht mehr verfügbar wäre.
Das Flugzeug der Küstenwache, eine Britten-Norman Islander mit dem Kennzeichen OO-MMM, spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Nordsee hinsichtlich Umweltverschmutzung und der Durchsetzung maritimer Gesetze. Behörden warnen, dass die Stilllegung des Flugzeugs die Reaktionsfähigkeit in Notfällen erheblich beeinträchtigen könnte. Zudem wird der Regierung vorgeworfen, es versäumt zu haben, das in die Jahre gekommene Flugzeug zu ersetzen, obwohl eine entsprechende Forderung bereits seit 2018 besteht. Die Situation verdeutlicht die potenziellen Auswirkungen unterschiedlicher Auslegungen von EU-Vorschriften auf wichtige staatliche Aufgaben.