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Behördliches Badeverbot für den Naturbadesee Markt St. Martin erlassen

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Für den Naturbadesee in der mittelburgenländischen Gemeinde Markt St. Martin gilt ab sofort ein behördliches Badeverbot. Wie die zuständigen Gesundheitsbehörden des Landes Burgenland im Rahmen routinemäßiger Gewässerkontrollen feststellten, überschreitet die Wasserqualität der Freizeitanlage die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Mikrobakterien.

Um gesundheitliche Risiken wie Magen-Darm-Erkrankungen oder Hautreizungen bei den Besuchern zu vermeiden, wurde das Schwimmen und Baden im See bis auf Weiteres untersagt.

Die Gemeinde Markt St. Martin arbeitet eng mit den Wasserhygiene-Experten zusammen, um die Ursachen für die veränderte Wasserqualität zu ermitteln. Häufig führen lang anhaltende Hitzeperioden, ein geringer Wasseraustausch oder ein erhöhter Nährstoffeintrag zu einer schnellen Vermehrung von Bakterien wie Escherichia coli oder Enterokokken. Die örtlichen Behörden haben Hinweistafeln am Gelände angebracht und angekündigt, in kurzen Abständen Nachproben zu entnehmen. Das Verbot bleibt bestehen, bis zwei aufeinanderfolgende Messungen wieder einwandfreie Werte bestätigen.

Aufgrund namentlicher Ähnlichkeiten führten die Nachrichten über die Sperrung in den vergangenen Tagen vereinzelt zu Missverständnissen bei Urlaubern und Tagesgästen in der Region. Die Leitung der St. Martins Therme & Lodge in Frauenkirchen stellte hierzu klar, dass die eigene Einrichtung im Seewinkel im Nordburgenland liegt und von den behördlichen Maßnahmen in Markt St. Martin nicht betroffen ist. Der hauseigene, acht Hektar große Badesee des Thermenbetriebs werde separat überwacht und weist laut Unternehmensführung uneingeschränkt reguläre Wasserwerte auf.

Wasserwirtschaftler und Konsumentenschützer raten Badesee-Besuchern in den Sommermonaten generell dazu, sich vor dem Aufsuchen von Naturgewässern über die aktuellen Gütesiegel der Bundesländer zu informieren. Stehende Kleingewässer reagieren bei hohen Außentemperaturen rasch auf biologische Belastungen, weshalb eine engmaschige Kontrolle durch die Gesundheitsämter unerlässlich ist, um die hygienischen Standards an den öffentlichen Badestellen aufrechtzuerhalten.

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