Belgien: Flughafen Charleroi macht sämtliche Toiletten kostenpflichtig

Flughafen Charleroi (Foto: René Steuer).
Flughafen Charleroi (Foto: René Steuer).

Belgien: Flughafen Charleroi macht sämtliche Toiletten kostenpflichtig

Flughafen Charleroi (Foto: René Steuer).
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Kostenpflichtige Toiletten sind an europäischen Bahnhöfen keine Seltenheit. An Flughäfen stehen diese im Normalfall als Serviceleistung unentgeltlich zur Verfügung. Nicht so am belgischen Charleroi-Airport, denn hier muss man bei „Notdurft“ einen Euro berappen.

Vor längerer Zeit dachte Ryanair-Chef Michael O’Leary öffentlich darüber nach die Nutzung der Bordtoiletten kostenpflichtig zu machen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nie, so dass der Billigflieger bis heute keine „Klogebühr“ erhebt. Anders der Flughafen Charleroi, dessen größter Kunde der irische Lowcost-Konzern ist: Seit wenigen Tagen müssen Passagiere, die – warum auch immer – das WC aufsuchen müssen, einen Euro bezahlen.

Wer dann keine Bank- oder Kreditkarte hat, was beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen häufig der Fall sein, kann, kommt erst gar nicht rein, denn Bargeld akzeptieren die neuen Zugangsschranken gar nicht. Somit gibt es nicht die Wahl zwischen Cash or Card for (was auch immer), sondern wer vom Gerät akzeptierte Karte hat, darf seine Notdurft nicht verrichten.

Es überrascht also gar nicht, dass die kostenpflichtigen Toiletten am Flughafen Charleroi bereits für hitzige Debatten auf Social Media und in TV-Beiträgen sorgen. So äußerten sich Passagiere gegenüber lokalen Fernsehstationen dahingehend, dass sie sich abgezockt fühlen, dass man nach der Landung auch noch für die Toiletten bezahlen müssen.

Wer nun glaubt, dass nur jene „stillen Örtchen“ außerhalb des Sicherheitsbereichs betroffen wären, irrt. Charleroi hat sämtliche WC-Anlagen mit Bezahlschranken versehen. Das schließt ausdrücklich jene direkt bei den Gepäckbändern sowie im Sicherheitsbereich rund um die Gates ein. Somit gibt es keinen legalen Weg der „Klogebühr“ zu entkommen. Mit einem Euro pro Nutzung ist diese durchaus hoch angesetzt, denn im Gegensatz zu Tankstellen bekommt man dafür einen Gutschein, der in Shops eingelöst werden könnte.

Doch warum kassiert Charleroi eigentlich für die Toiletten extra? Jeder Passagier bezahlt über die die gebuchte Fluggesellschaft ein so genanntes Fluggastentgelt, dessen Höhe je nach Airport unterschiedlich ausfällt. In diesem ist die Nutzung des Terminals und somit normalerweise auch die Nutzung der WC-Anlagen inkludiert. Bis zum „Fall Charleroi“ stellte sich diese Frage gar nicht. Der Flughafen begründet die Einführung der „Klosteuer“ in der Höhe von ein Euro pro Nutzung damit, dass die Anlagen von den Benutzern „häufig sehr schmutzig hinterlassen wurden“ und das „obwohl sie stündlich gereinigt werden“. Die Kosten für die Reinigung will der Airport nicht mehr alleine tragen und verlangt deswegen jetzt Geld. Allerdings vermuten Passagiere eher, dass der Flughafen nach einer neuen Einnahmequelle gesucht hat und nach dem Motto „wenn man muss, dann muss man“ könnten sich die Toiletten angeboten haben…

3 Comments

  • Hannes W , 6. Dezember 2022 @ 08:43

    Es ist weniger die Gebührenpflicht diskussionswürdig als deren obligatorische bargeldlose Abwicklung. Wäre ein Thema für die Luxemburger (EUGH), Stichwort “Diskriminierung”.

    • Jan Gruber , 6. Dezember 2022 @ 08:54

      Nehmen wir mal ein ein UM (unbegleiteter Minderjähriger) muss vor dem Abflug oder nach der Landung auf die Toilette. Die meisten Kinder haben keine Bank- oder Kreditkarte. Da ist der UM dann auf die “Hilfe” des Begleitpersonals angewiesen und es ist fraglich, ob dieses die private Karte zücken will/kann, denn die Geldbörse könnte ja auch im Schließfach in der Mitarbeitergarderobe eingeschlossen sein. Das könnte eine durchaus unangenehme Situation für den UM ergeben.

      Andererseits:
      Jeder Passagier bezahlt über seine Fluggesellschaft ein so genanntes Passagierentgelt. Dieses ist je nach Airport unterschiedlich hoch oder niedrig, aber der Grund ist ident: Damit wird die Benützung des Flughafenterminals bezahlt. Diese Gebühr ist nicht mit der Sicherheitsgebühr, die explizit die Kosten der Sicherheitskontrolle abdeckt, zu verwechseln. Je nach Airline werden die Steuern und Gebühren genauer oder ungenauer auf dem Ticket bzw. der Rechnung ausgewiesen. Die Frage, die sich stellt: Ist durch die Bezahlung des Passagierentgelts die Nutzung einer Toilette abgedeckt? Zumindest sollte man ja annehmen können, dass ein WC zur absoluten Mindestausstattung eines Flughafenterminals zählen sollte. Diesen Gedanken können Konsumentenschützer noch weiter spielen: Müssen Airlines explizit darauf hinweisen, dass der Toilettengang, der als selbstverständlich und im Fall des Falles ja auch notwendig ist, an diesem Airport nicht im Flugpreis (inkl. Passagierentgelt) inkludiert ist? Bzw. ganz frech gesagt: Ist die optionale Nutzung (es muss ja nicht immer jeder aufs WC) von Toiletten Teil der Reisekette oder nicht? Fraglich ist aber, ob sich Konsumentenschutzverbände eine Klage wegen einem Euro pro Person antun werden.

  • van Tiel , 6. Dezember 2022 @ 11:10

    Das problem erhebt sich selbst, wenn einmal die männer zum frei pinkeln gehen und oder die stuhl irgendwo hinterlassen. Schau mal am raststätte am autobahn.

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  • Hannes W , 6. Dezember 2022 @ 08:43

    Es ist weniger die Gebührenpflicht diskussionswürdig als deren obligatorische bargeldlose Abwicklung. Wäre ein Thema für die Luxemburger (EUGH), Stichwort “Diskriminierung”.

    • Jan Gruber , 6. Dezember 2022 @ 08:54

      Nehmen wir mal ein ein UM (unbegleiteter Minderjähriger) muss vor dem Abflug oder nach der Landung auf die Toilette. Die meisten Kinder haben keine Bank- oder Kreditkarte. Da ist der UM dann auf die “Hilfe” des Begleitpersonals angewiesen und es ist fraglich, ob dieses die private Karte zücken will/kann, denn die Geldbörse könnte ja auch im Schließfach in der Mitarbeitergarderobe eingeschlossen sein. Das könnte eine durchaus unangenehme Situation für den UM ergeben.

      Andererseits:
      Jeder Passagier bezahlt über seine Fluggesellschaft ein so genanntes Passagierentgelt. Dieses ist je nach Airport unterschiedlich hoch oder niedrig, aber der Grund ist ident: Damit wird die Benützung des Flughafenterminals bezahlt. Diese Gebühr ist nicht mit der Sicherheitsgebühr, die explizit die Kosten der Sicherheitskontrolle abdeckt, zu verwechseln. Je nach Airline werden die Steuern und Gebühren genauer oder ungenauer auf dem Ticket bzw. der Rechnung ausgewiesen. Die Frage, die sich stellt: Ist durch die Bezahlung des Passagierentgelts die Nutzung einer Toilette abgedeckt? Zumindest sollte man ja annehmen können, dass ein WC zur absoluten Mindestausstattung eines Flughafenterminals zählen sollte. Diesen Gedanken können Konsumentenschützer noch weiter spielen: Müssen Airlines explizit darauf hinweisen, dass der Toilettengang, der als selbstverständlich und im Fall des Falles ja auch notwendig ist, an diesem Airport nicht im Flugpreis (inkl. Passagierentgelt) inkludiert ist? Bzw. ganz frech gesagt: Ist die optionale Nutzung (es muss ja nicht immer jeder aufs WC) von Toiletten Teil der Reisekette oder nicht? Fraglich ist aber, ob sich Konsumentenschutzverbände eine Klage wegen einem Euro pro Person antun werden.

  • van Tiel , 6. Dezember 2022 @ 11:10

    Das problem erhebt sich selbst, wenn einmal die männer zum frei pinkeln gehen und oder die stuhl irgendwo hinterlassen. Schau mal am raststätte am autobahn.

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