Flughafen Berlin-Brandenburg Terminal 1 (Foto: Granit Pireci).
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BER streicht Zeitaufschläge am späten Abend und hebt reguläre Lärmentgelte an

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Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) nimmt Anpassungen an der Gebührenstruktur des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) vor. Wie das Unternehmen im Oktober 2026 mitteilte, soll der bislang für Starts und Landungen in den späten Abendstunden erhobene Lärmaufschlag gestrichen werden.

Dieser Aufschlag galt bisher für Flugbewegungen im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 23:59 Uhr. Im Gegenzug ist vorgesehen, die allgemeinen, uhrzeitunabhängigen Lärmentgelte am Standort um zehn Prozent anzuheben. Das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat das angepasste Entgeltschema der Betreibergesellschaft bereits genehmigt. Die Umstellung zielt darauf ab, den Einsatz von moderneren und leiseren Flugzeugtypen finanziell stärker zu begünstigen, während die rein zeitbezogene Zusatzbelastung für die Fluggesellschaften entfällt.

Neuausrichtung der Gebührenstruktur und Bevorzugung leiserer Flugzeugmuster

Bislang richtete sich die Höhe der Gebühren in den Abendstunden maßgeblich nach dem Zeitpunkt der Landung oder des Starts. Für Flugbewegungen im Zeitfenster von 22:00 Uhr bis 23:59 Uhr wurden gestaffelt nach der genauen Uhrzeit Aufschläge in Höhe von 100 bis 300 Prozent auf das reguläre Lärmentgelt fällig. Nach der Bewertung der Flughafengesellschaft berücksichtigte diese Regelung nicht ausreichend die tatsächliche Lärmemission des eingesetzten Fluggeräts. Mit dem Wegfall des zeitbezogenen Zuschlags bemisst sich die finanzielle Belastung für die Airlines künftig verstärkt nach den akustischen Eigenschaften und der Messklasse der Maschine.

Durch die zeitgleiche Erhöhung der allgemeinen Lärmentgelte um zehn Prozent werden laute Flugzeugtypen über alle Tageszeiten hinweg verteuert, während der Einsatz von leiseren Mustern der jüngsten Flugzeuggenerationen im relativen Vergleich begünstigt wird. Die Flughafengesellschaft argumentiert, dass damit stärkere finanzielle Anreize für die Erneuerung der Flotten geschaffen werden als durch pauschale Uhrzeitaufschläge.

Entlastung von Heimat-Airlines und Netzwerkträgern an den Heimatbasen

Die Begründung der Betreibergesellschaft für die Streichung des Abendaufschlags stützt sich auf operative Auswertungen des Flugbetriebs. Der bisherige Zuschlag habe in der Praxis nicht dazu geführt, dass Fluggesellschaften ihre Spätlandungen vermieden oder zeitlich vorverlegten. Im Tagesdurchschnitt landen am Hauptstadtflughafen zwischen 22:00 Uhr und Mitternacht rund 37 Flugzeuge. Dabei handelt es sich nach Angaben der FBB fast ausschließlich um Maschinen, die am BER stationiert sind oder späte Zubringerflüge von großen internationalen Drehkreuzen durchführen.

Fluggesellschaften wie Eurowings, Ryanair oder Easyjet, die Flugzeuge fest in Schönefeld basiert haben, müssen diese Maschinen am Ende des Tagesumlaufs zur Übernachtung an den Standort zurückführen. Eine frühere Ankunft ist im Rahmen der eng getakteten Flugpläne und Rotationen häufig organisatorisch nicht darstellbar. Der zeitbezogene Zuschlag habe daher in erster Linie jene Anbieter finanziell belastet, die die Basisstruktur des Standorts sichern und das Angebot im Direktverkehr tragen. Die Gesamtzahl der abendlichen Flugbewegungen hängt nach Einschätzung des Managements primär vom allgemeinen Verkehrsaufkommen am Standort ab und wird durch die Gebührenanpassung voraussichtlich nicht maßgeblich steigen oder sinken.

Unveränderte Regularien für die Kernnacht und das bestehende Nachtflugverbot

An den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Nachtflugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg ändert die Neuregelung der Lärmentgelte nichts. Die am Standort geltende Regulierung sieht ein reguläres Nachtflugverbot im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens vor. In den Randzeiten zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr sowie zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr gelten weiterhin gesetzliche Kapazitätsbeschränkungen und Kontingente für Starts und Landungen.

Ebenfalls unangetastet bleibt der finanzielle Aufschlag für Flüge, die ausnahmsweise in der Kernzeit des Nachtflugverbots durchgeführt werden. Für verspätete oder genehmigte Ausnahmeflüge zwischen Mitternacht und 05:00 Uhr morgens wird weiterhin der maximale Lärmaufschlag von 500 Prozent des regulären Entgelts erhoben. Damit bleibt der finanzielle Druck auf die Fluggesellschaften bestehen, Ankünfte und Abflüge nicht in die Nachtstunden abgleiten zu lassen.

Lärmschutzdebatte und Reaktionen aus der Region

Die Entscheidung der Flughafengesellschaft und die Genehmigung durch das Brandenburgische Infrastrukturministerium stoßen in den umliegenden Gemeinden und bei Bürgerinitiativen auf geteilte Reaktionen. Vertreter von Anwohnerverbänden äußerten die Befürchtung, dass der Wegfall des Abendaufschlags den Anreiz für Pünktlichkeit im Spätverkehr schwächen könnte. Die FBB tritt dieser Einschätzung entgegen und verweist darauf, dass die operative Abwicklung der Flüge vor allem durch Verspätungsumstände im europäischen Gesamtsystem beeinflusst werde.

Aus Sicht der Fluggesellschaften wird der Schritt hingegen als Korrektur einer einseitigen Standortbelastung gewertet. Die Anpassung fügt sich ein in das Bemühen des Flughafenbetreibers, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Standort Schönefeld im internationalen Wettbewerb der europäischen Metropolregionen konkurrenzfähig zu halten.

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