Berlin: Journalist will Quarantäne-Verordnung kippen

Justitia (Foto: Pixabay).
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Berlin: Journalist will Quarantäne-Verordnung kippen

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Der Berliner Journalist Olaf Alp hat ein Problem: Er muss sich nach seinem Kanaren-Urlaub in häusliche Quarantäne begeben. Doch das möchte er jetzt per Eilantrag verhindern.

Seit dem 20. Dezember stuft das Auswärtige Amt auch die Kanarischen Inseln als Risikogebiet ein. Folglich werden Reise-Rückkehrer in Quarantäne geschickt. Der Betroffene lässt das aber nicht auf sich sitzen und setzt alles daran, die Quarantäne-Verordnung zu kippen. Dabei beruft er sich besonders auf zwei Eckpfeiler des Grundgesetzes: den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. 

In dem Antrag an das Berliner Verwaltungsgericht führt er aus, dass die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes Berlin bei 212 Fällen auf 100.000 Einwohner liege, während sich die Inzidenz der Kanarischen Inseln bei 72,82 Fällen auf 100.000 Einwohner bewege. Vor diesem Hintergrund ergebe sich für Personen, die das Land Berlin nicht verlassen haben “eine höhere oder zumindest ebenso hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie das Coronavirus aufgenommen haben”. Die Menschen aus Berlin würden aber nicht in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, obwohl objektiv betrachtet das Ansteckungsrisiko höher sei, zitiert das Reiseportal Reisevor9 den Journalisten. Daher würde die Pflicht zur zehntägigen häuslichen Quarantäne eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte darstellen. 

Der Kläger folgt hier einer bekannten Argumentationslinie: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte vor einigen Wochen die in der Corona-Einreiseverordnung des Bundeslandes geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten verworfen. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt seien als am Urlaubsort. Gerichte sind zwar bei der Urteilsfindung in aller Regel nicht an die Entscheidungen anderer Gerichte gebunden. Sie können also in einem vergleichbaren Fall anders entscheiden. Dennoch dürfen sich die Richter an vorhergehende Entscheidungen orientieren. Ob sie es hier tun werden?

1 Comment

  • Fosters , 25. Dezember 2020 @ 16:14

    Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht die sehr sinnbefreite Ungleichbehandlung erkennt und entsprechend urteilt. Wie man ein höheres Risiko haben soll (sich anzustecken), wenn die Inzidenz 3x geringer als am Wohnort ist, ist völlig unlogisch. Außerdem ist es allgemein unverhältnismäßig “Risikogebiete” (noch dazu “wahllos” wg. nicht vorhandenerer, gleicher und transparenter Kriterien) zu ernennen, die entsprechend geringere Inzidenzen haben. Oder wollen die Länder einfach alles Reisen und Fliegen verbieten, weil man damit ein leichtes Opfer mit -in der Politik- sehr schwacher Lobby hat? Sehr zu empfehlen auch: https://www.stoppt-reisewarnungen.at/
    Es kommt schließlich nicht darauf an, wo man ist, sondern wie man sich verhält.

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  • Fosters , 25. Dezember 2020 @ 16:14

    Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht die sehr sinnbefreite Ungleichbehandlung erkennt und entsprechend urteilt. Wie man ein höheres Risiko haben soll (sich anzustecken), wenn die Inzidenz 3x geringer als am Wohnort ist, ist völlig unlogisch. Außerdem ist es allgemein unverhältnismäßig “Risikogebiete” (noch dazu “wahllos” wg. nicht vorhandenerer, gleicher und transparenter Kriterien) zu ernennen, die entsprechend geringere Inzidenzen haben. Oder wollen die Länder einfach alles Reisen und Fliegen verbieten, weil man damit ein leichtes Opfer mit -in der Politik- sehr schwacher Lobby hat? Sehr zu empfehlen auch: https://www.stoppt-reisewarnungen.at/
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