Boeing 777 (Foto: Emirates).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Berlin: Kompliziertes Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den VAE

Werbung

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich im September 2026 auf eine Anpassung ihres bilateralen Luftverkehrsabkommens verständigt. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird Fluggesellschaften aus den Emiraten das Recht eingeräumt, einen fünften Landepunkt auf deutschem Bundesgebiet in ihren Flugplan aufzunehmen.

Diese Entscheidung ermöglicht prinzipiell die von der Fluggesellschaft Emirates seit vielen Jahren angestrebte Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an ihr internationales Streckennetz. Allerdings gekoppelt an Restriktionen und Auflagen, die erhebliche operative Grenzen für das künftige Wachstum der Golf-Airlines auf dem deutschen Markt mit sich bringen.

Neuregelung der Verkehrsrechte und Einschränkungen für Bestandshäfen

Das überarbeitete Abkommen gestattet einer Fluggesellschaft aus den Arabischen Emiraten die Durchführung von insgesamt sieben zusätzlichen wöchentlichen Frequenzen nach Deutschland. Bislang waren die Fluggesellschaften des Golfstaates auf vier deutsche Flughäfen beschränkt – Frankfurt am Main, München, Düsseldorf und Hamburg –, konnten diese Standorte jedoch ohne mengenmäßige Frequenzbeschränkungen anfliegen. Die Gewährung des fünften Landepunktes ist nun an strenge Bedingungen gekoppelt. Wird die neue Option für Berlin genutzt, führt dies nach vorliegenden Informationen zu einer Deckelung des bisherigen Flugangebots an den übrigen deutschen Standorten.

Ein weiteres Marktwachstum an den bisherigen vier Bestandsflughäfen wird durch das Abkommen künftig ausgeschlossen. Sollte Emirates die neuen Rechte für den Standort Berlin nutzen, wären Aufstockungen an anderen Standorten vorerst blockiert. Davon betroffen wären beispielsweise eine von der Airline in der Vergangenheit bereits erprobte dritte tägliche Verbindung nach München, eine vierte tägliche Frequenz nach Frankfurt am Main sowie Kapazitätserweiterungen in Hamburg oder Düsseldorf. Der Zuwachs an einem neuen Standort geht somit mit einem Einfrieren der Frequenzen an den etablierten Drehkreuzen einher.

Beschränkung von Folgerechten und Pflicht zur Datenoffenlegung

Über die kapazitären Beschränkungen hinaus beinhaltet die neugefasste Vereinbarung spürbare Einschränkungen bei den sogenannten Rechten der fünften Freiheit. Diese Verkehrsrechte erlauben es einer Fluggesellschaft, Passagiere und Fracht zwischen zwei Fremdstaaten zu befördern, sofern der Flug im Heimatland der Airline beginnt oder endet. Emirates hatte diese Möglichkeit in der Vergangenheit unter anderem für Direktflüge von Hamburg nach New York genutzt. Mit der Inanspruchnahme der neuen Streckenrechte entfällt die Option, von deutschen Flughäfen aus Weiterflüge in Drittstaaten durchzuführen. Während Brancheninsider die Gültigkeit dieser Klausel zum Teil als Auslegungssache bewerten, gilt die Begrenzung des Gesamtwachstums als fester Bestandteil des Kompromisses.

Zusätzlich verpflichtet das Abkommen den Nutzer der erweiterten Flugrechte zur Offenlegung spezifischer Wirtschaftsdaten. Diese Transparenzanforderung soll den deutschen Regulierungsbehörden detailliertere Einblicke in die betriebswirtschaftlichen Grundlagen und Finanzströme der jeweiligen Fluggesellschaft ermöglichen. In der Flugbranche wird dies als Maßnahme gewertet, um den Bedenken heimischer Marktteilnehmer bezüglich ungleicher Wettbewerbsbedingungen zu begegnen.

Prüfung durch die Fluggesellschaften und zeitliche Perspektiven

Trotz der jahrzehntelangen Bestrebungen von Emirates-Präsident Tim Clark, den Flughafen Berlin Brandenburg in das eigene Streckennetz zu integrieren, hat die Fluggesellschaft aus Dubai noch keine finale Entscheidung über die Aufnahme von Flügen nach Berlin getroffen. Ein Unternehmenssprecher teilte mit, dass die Details der Vereinbarung derzeit eingehend geprüft werden. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die Evaluierung der Auflagen Zeit in Anspruch nimmt.

Sollte sich das Unternehmen für die Nutzung der Streckenrechte entscheiden, erscheint ein Flugbetrieb vor dem Sommerflugplan 2027 unrealistisch. Zwar hatte die Fluggesellschaft im Vorfeld des Abkommens bereits Zeitnischen für den Herbst 2026 am Hauptstadtflughafen beantragt, die Umsetzung erfordert jedoch Vorlaufzeiten bei der Kapazitätenplanung. Offiziell wird sich Clark voraussichtlich Anfang November 2026 im Rahmen einer Konferenz in Deutschland zu den Entwicklungen äußern. Parallel dazu halten die Beratungen innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate darüber an, wie die neuen Rahmenbedingungen unter den verschiedenen nationalen Anbietern aufgeteilt oder genutzt werden können.

Auswirkungen auf andere Anbieter und den Wettbewerb

Das Abkommen steht grundsätzlich allen Fluggesellschaften offen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten registriert sind. Dazu zählt unter anderem die staatliche Airline Etihad Airways mit Sitz in Abu Dhabi, die derzeit Verbindungen nach Frankfurt, München und Düsseldorf unterhält. Auch Air Arabia mit Sitz in Sharjah bedient den deutschen Markt mit Flügen nach München sowie geplanten Strecken nach Frankfurt und Düsseldorf. Die Fluggesellschaft Flydubai ist bislang vor allem in der Schweiz und in Österreich vertreten, unterhält jedoch ein umfangreiches Codeshare-Abkommen mit Emirates. Ein reiner Vertrieb über Partnergesellschaften ohne eigenen Flugbetrieb bedient das von Emirates angestrebte Produktkonzept auf der Strecke zwischen Berlin und Dubai jedoch nicht vollständig.

In Branchenkreisen wird darauf hingewiesen, dass Kooperationsmodelle mit deutschen Fluggesellschaften durch die Rahmenbedingungen erschwert werden. So kam eine Partnerschaft im Wege eines Codeshare-Abkommens zwischen Emirates und der deutschen Fluggesellschaft Condor auf der Strecke Berlin–Dubai nicht zustande. Condor hat ihre eigenen Flüge auf dieser Route für die Winterperiode 2026/27 aus wirtschaftlichen Erwägungen aus dem Flugplan gestrichen. Die Reaktionen auf das Abkommen fallen unterschiedlich aus. Während Vertreter der Flughafenregion Berlin-Brandenburg und lokale Wirtschaftsverbände die Öffnung für internationale Direktverbindungen begrüßen, äußern heimische Fluggesellschaften wie die Lufthansa sowie die Gewerkschaft Verdi Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsneutralität und der Verlagerung von Wertschöpfung an internationale Drehkreuze.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung