Die türkische Fluggesellschaft Southwind Airlines ist mit ihrem Eilantrag gegen ein Flugverbot in der Europäischen Union vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.
Hintergrund des Verbots ist der Vorwurf, dass Southwind Airlines von russischen Akteuren kontrolliert wird und zur Umgehung der EU-Sanktionen gegen Russland genutzt wird. Das Gericht entschied, dass eine E-Mail des Bundesverkehrsministeriums, gegen die sich Southwind wandte, keinen Verwaltungsakt darstellt, sondern lediglich eine Information der EU-Kommission über das Verbot war. Für die Umsetzung des Flugverbots sei Eurocontrol zuständig, weshalb die Fluggesellschaft in Belgien klagen müsse.