Flughafen Köln/Bonn (Foto: Jan Gruber).
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Bewährungsstrafen nach Rollfeld-Blockade: Kölner Urteil markiert Härtefall in der Gerichtsbarkeit

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Das Amtsgericht Köln hat in einem vielbeachteten Urteil zwei Aktivisten der sogenannten Letzten Generation zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung betrifft eine Blockadeaktion auf dem Flughafen Köln/Bonn im August 2024, bei der die Angeklagten das gesicherte Flughafengelände betraten, sich auf einem Zubringer zur Start- und Landebahn festklebten und dadurch den Flugbetrieb massiv störten.

Die 45-jährige Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, der 27-jährige, bereits vorbestrafte Mann elf Monate. Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen ordnete das Gericht die Zahlung von jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation sowie das Ableisten von 300 Stunden unentgeltlicher Arbeit an. Dieses Urteil unterstreicht die zunehmende Härte der deutschen Justiz gegenüber Störaktionen im Luftverkehr und reiht sich in eine Serie von Gerichtsurteilen ein, die ein deutliches Signal gegen die Form des zivilen Ungehorsams setzen. Die Blockade führte zur Annullierung von 20 Flügen, betraf direkt rund 3.000 Passagiere und verursachte dem Flughafen Einnahmeausfälle von mindestens 50.000 Euro.

Chronologie des Eingriffs: Bolzenschneider und Klebeaktion

Die Aktion fand in den frühen Morgenstunden des 15. August 2024 statt. Die beiden Angeklagten verschafften sich, laut Gerichtsfeststellungen, unter Verwendung eines Bolzenschneiders unbefugt Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafengeländes. Das Durchtrennen des Außenzauns und das Eindringen in das hochsensible Areal des Rollfeldes wurden vom Gericht als besonders schwerwiegend eingestuft. Unmittelbar darauf klebten sich die Aktivisten mit jeweils einer Hand auf dem Asphalt eines Zubringers zu einer Start- und Landebahn fest.

Die Konsequenzen waren unmittelbar und weitreichend: Der Flughafen musste den Flugbetrieb zeitweise komplett einstellen. Neben den 20 annullierten Flügen musste ein Flug nach Düsseldorf umgeleitet werden, und drei Flugzeuge, die bereits auf dem Weg zur Startbahn waren, mussten zum Gate zurückkehren. Das Gericht bezifferte die Zahl der unmittelbar betroffenen Fluggäste auf etwa 3.000, während mittelbar bis zu 13.000 Passagiere von der Störung betroffen waren. Der Vorsitzende Richter kommentierte die Schwere der Tat mit den Worten, man könne sich „einen viel schwerwiegenderen Hausfriedensbruch ja gar nicht vorstellen“.

Die juristische Bewertung: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

Die Verurteilung der beiden Aktivisten stützte sich auf die Tatbestände des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung. Der Hausfriedensbruch auf einem Flughafengelände, insbesondere im Sicherheitsbereich der Rollfelder, wird von der Justiz in der Regel härter bewertet als vergleichbare Taten auf zivilen Grundstücken, da er potenziell die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Luftsicherheit, beeinträchtigt. Die Beschädigung des Flughafenzauns durch den Einsatz des Bolzenschneiders bildete den Kern der Sachbeschädigung.

Im Urteil spielte die Vorstrafe des 27-jährigen Mannes wegen früherer Straßenblockaden eine Rolle. Seine elfmonatige Bewährungsstrafe fiel daher höher aus als die neun Monate für die 45-jährige Frau, die zuvor nicht rechtskräftig verurteilt worden war. Die Kombination aus Bewährungsstrafe, Geldauflagen und der Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit stellt eine empfindliche Gesamtstrafe dar, die die Ernsthaftigkeit der Tat aus Sicht des Gerichts widerspiegelt. Die Höhe der geforderten gemeinnützigen Arbeitsstunden ist dabei bemerkenswert und übersteigt übliche Auflagen in vergleichbaren Fällen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in anderen Fällen von Flughafen-Aktionen bereits den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr geprüft, der mit deutlich höheren Strafen bedroht ist. In Köln erfolgte die Verurteilung jedoch in Abgrenzung dazu. Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung drohen den Verurteilten auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen seitens des Flughafens und der betroffenen Fluggesellschaften.

Weitreichende Folgen: Die zivilrechtliche Dimension

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen sehen sich Aktivisten von Rollfeld-Blockaden in Deutschland zunehmend zivilrechtlichen Klagen ausgesetzt. Der Flughafen Köln/Bonn bezifferte seine Einnahmeausfälle durch die Aktion auf mindestens 50.000 Euro. Diese Summe, die sich aus entgangenen Start- und Landegebühren sowie anderen Einnahmeverlusten zusammensetzt, ist ein Indikator für die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Störungen.

Die Schadensersatzforderungen sind ein zentrales Thema in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Blockaden. So hat der Flughafen Düsseldorf im Zusammenhang mit einer früheren Rollfeld-Blockade eine Klage auf knapp 49.000 Euro eingereicht. Auch der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) hat nach einer Aktion im November 2022 Schadensersatzansprüche gegen Aktivisten geltend gemacht, die sich auf rund 33.000 Euro belaufen sollen. Die Fluggesellschaften erwägen ebenfalls Forderungen, da Annullierungen und Umleitungen erhebliche Kosten verursachen. Beispielsweise prüfte die Lufthansa Group (inklusive Töchtern wie Eurowings) nach früheren Blockaden Forderungen in sechsstelliger Höhe (in einem Bericht war die Rede von 740.000 Euro im Zusammenhang mit Blockaden an verschiedenen Flughäfen), um die Verluste durch Flugstreichungen und Verspätungen zu kompensieren.

Diese zivilrechtlichen Verfahren stellen für die Aktivisten eine zusätzliche und potenziell existenzbedrohende Belastung dar, da sie, anders als in Strafverfahren, direkt für den verursachten finanziellen Schaden haftbar gemacht werden.

Eine koordinierte Protestwelle: Parallele Aktionen in Deutschland

Die Blockade in Köln/Bonn am 15. August 2024 war kein Einzelfall, sondern Teil einer koordinierten Protestwelle an diesem Tag. Nach Angaben der Letzten Generation gab es zeitgleich ähnliche Störaktionen an den Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart und Nürnberg.

In Nürnberg wurde der Flugbetrieb wie in Köln/Bonn vorübergehend eingestellt. Am BER in Berlin konnte die Polizei die Aktivisten stoppen, bevor sie sich festkleben konnten, nachdem diese ebenfalls einen Zaun durchschnitten hatten. Trotz der Intervention der Sicherheitskräfte kam es an den betroffenen Flughäfen zu teilweise mehrstündigen Verzögerungen und Betriebseinstellungen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte die Blockaden scharf verurteilt und die Notwendigkeit einer besseren Sicherung der Flughafengelände betont, um derartige kriminelle Aktionen in Zukunft zu verhindern. Die Ereignisse des August 2024 zeigten die Verwundbarkeit der kritischen Infrastruktur des Luftverkehrs und führten zu einer erneuten Debatte über die Angemessenheit und Wirksamkeit der von der Aktivistengruppe gewählten Protestformen.

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