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BGH: Zahlungsgebühren für Paypal sind erlaubt

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Der deutsche Bundesgerichtshof befasste sich mit der Frage, ob man für das Bezahlen einer Rechnung eine Gebühr verlangen darf oder nicht. Eigentlich ist das aufgrund einer EU-Verordnung unzulässig, doch diese ist schwammig formuliert und lässt viel Raum für Interpretation offen. Der BGH entschied nun, dass bei Einschaltung eines externen Dienstleisters wie Paypal oder Klarna (Sofortüberweisung) Extrakosten in Rechnung gestellt werden dürfen.

Die deutsche Rechtslage ist mit jener in Österreich nicht vergleichbar. In der Alpenrepublik ist das Erheben von Zahlungsentgelten generell unzulässig. Allerdings dürfen Händler eine bestimmte Zahlungsform mit einem Rabatt versehen. Das hinderte in der Vergangenheit insbesondere Fluggesellschaften nicht daran das Gesetz zu ignorieren.

Der deutsche Bundesgerichtshof hatte sich aufgrund einer von der Wettbewerbszentrale gegen Flixbus geführten Klage mit der Frage zu befassen, ob das Erheben von Gebühren bei Bezahlung mit Paypal oder Klarna (Sofortüberweisung) zulässig ist oder nicht. Bei Bezahlung mittels Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Spesen erhoben werden. Clevere Händler kalkulieren diese einfach völlig legal in ihre Preisgestaltung ein.

Flixbus erhob auch nach der Änderung der Rechtsgrundlage für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten Paypal und Klarna (Sofortüberweisung) eine Gebühr. Die Praxis hat man zwar zwischenzeitlich eingestellt, jedoch argumentierte man unter anderem damit, dass die EU-Verordnung externe Dienstleister eben nicht erfasst und diese hohe Kosten verursachen. In der Tat ist Paypal einer der teuersten Zahlungswege, die es momentan auf dem Markt gibt. Händlern werden zum Teil horrende Provisionen abgeknöpft.

Paypal selbst will keine Gebühren für Endkunden

Der Bundesgerichtshof wies die Klage der Wettbewerbszentrale in letzter Instanz ab. Die Höchstrichter argumentieren unter anderem damit, dass bei Dienstleistern wie Paypal oder Klarna beispielsweise auch eine Bonitätsprüfung und teilweise auch die Übernahme das Zahlungsausfallsrisiko übernommen werden. Daher ist es laut BGH zulässig, dass hierfür Extragebühren in Rechnung gestellt werden.

Interessant ist aber ein Nebenaspekt: Paypal selbst ist es ein Dorn im Auge, dass manche Händler versuchen die Kosten für die Provision auf die Endkunden abzuwälzen. Daher verankerte man vor einiger Zeit in den AGB, dass dies nicht gestattet ist. Selbstredend hindert das viele Händler aber nicht daran dennoch einen Aufschlag, der zumindest in Deutschland bedingt durch das BGH-Urteil rechtlich gedeckt ist, zu erheben. Offiziell blüht Vertragspartnern, die die hohe Paypal-Provision weiterreichen, die Kündigung, doch der Zahlungsdienstleister geht äußerst lasch vor.

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