Boeing Logo (Foto: Sven Piper/Unsplash).
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Boeings Übernahme von Spirit AeroSystems verzögert sich durch Europäische Prüfungen

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Die geplante Übernahme des wichtigen Zulieferers Spirit AeroSystems durch den Flugzeugbauer Boeing läuft hinter dem ursprünglichen Zeitplan her. Das im Sommer 2024 angekündigte Megadeal, welches ursprünglich bereits im Juli 2025 abgeschlossen sein sollte, steht noch immer unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und die US Federal Trade Commission (FTC).

Die größten Verzögerungen sind derzeit in Europa zu verzeichnen, da die Europäische Kommission die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Transaktion prüft. Die komplexe Struktur des Geschäfts, die eine parallele Übernahme von Airbus-relevanten Anlagen durch den europäischen Konkurrenten vorsieht, soll jedoch sicherstellen, daß die Konsolidierung keine Marktbeherrschung zur Folge hat und die Fertigung beider Großflugzeugbauer gewährleistet bleibt. Ein Abschluß wird nun frühestens Ende 2025 erwartet.

Die Hürden der Kartellrechtlichen Prüfung

Die Übernahme von Spirit AeroSystems durch Boeing ist eine der bedeutendsten Konsolidierungen in der Luftfahrtindustrie seit Jahrzehnten und ist von Notwendigkeit, aber auch von Risiken geprägt. Boeing erwarb Spirit im Rahmen einer Aktientransaktion mit einem Eigenkapitalwert von etwa 4,7 Milliarden US-Dollar, um die Kontrolle über seine kritischsten Lieferketten – insbesondere die Rümpfe der 737 MAX und 787 – zurückzuerlangen.

Die Verzögerung resultiert in erster Linie aus dem Erfordernis der Regulierungsbehörden, die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des Deals umfassend zu prüfen. Da Spirit AeroSystems nicht nur ein Hauptzulieferer von Boeing, sondern auch für Airbus ist (unter anderem für A220-Flügel und A350-Rumpfteile), ist die Europäische Kommission besonders wachsam. Die Kommission und die britische Competition and Markets Authority (CMA) untersuchen, ob die Übernahme eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Luftfahrtsektor darstellen könnte.

Die CMA hat den Deal inzwischen genehmigt, da sie feststellte, daß er keine wesentliche Verringerung des Wettbewerbs zur Folge hätte. Dies ist auf den pragmatischen und ungewöhnlichen Industriekompromiß zurückzuführen: Airbus hat eine parallele Transaktion abgeschlossen, um jene Teile des Spirit-Betriebs zu übernehmen, die für die eigene Produktion vertraglich gebunden sind.

Airbus als Schlüssel zur Genehmigung

Die Aufteilung von Spirit AeroSystems zwischen den beiden rivalisierenden Flugzeugbauern ist der zentrale Mechanismus, um kartellrechtliche Bedenken zu zerstreuen. Boeing erwirbt den Großteil der Spirit-Aktivitäten, einschließlich der wichtigsten Anlagen in Wichita und Tulsa, die Rümpfe und Flügelkomponenten für die 737 und 787 fertigen. Airbus hingegen übernimmt die Vermögenswerte und Fertigungsstätten, die seinen eigenen Programmen dienen. Hierzu zählen beispielsweise die Anlage in Belfast, Nordirland, die A220-Flügel herstellt, sowie die Werke in Prestwick, Schottland, und Saint-Nazaire, Frankreich, für die A350-Rumpfsektionen und A320-Flügelkomponenten.

Diese operative Trennung ist ein Verteidigungsmanöver von Airbus, um die Versorgungssicherheit seiner Produktionsketten zu gewährleisten und nicht von seinem größten Konkurrenten als Zulieferer abhängig zu werden.

Die strategische Unterstützung von Airbus ist ein wichtiges Argument für Boeing. Thomas Toepfer, der Finanzchef von Airbus, hat kürzlich seine nachdrückliche Unterstützung für den Deal bekräftigt: „Wir möchten offensichtlich, daß die Transaktion so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Von unserer Seite machen wir sehr gute Fortschritte bei allen operativen Vorbereitungen, die wir für die Übernahme der Managementkontrolle und die Übergangsvereinbarungen treffen.“ Das Fehlen von Wettbewerbsbedenken seitens Airbus dürfte die Europäische Kommission in ihrem Entscheidungsprozeß positiv beeinflussen.

Der Zeitplan gerät weiter in Verzug

Ursprünglich war die Entscheidung der EU-Regulierungsbehörden für heute, den 1. Oktober 2025, erwartet worden. Diese Frist wurde jedoch bereits um zwei Wochen auf den 14. Oktober verschoben. Branchenexperten spekulieren darüber, daß die Frist weiter hinausgeschoben werden könnte, was den Zieltermin für den Abschluß des Geschäfts Ende 2025 gefährdet.

Um weitere Verzögerungen abzuwenden, hat Boeing der EU-Kommission laut Berichten bereits unbestimmte Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Genehmigung zu beschleunigen. Sollte die Kommission jedoch fundierte materielle Bedenken gegen die Übernahme äußern, würde dies automatisch eine vertiefende Untersuchung von vier Monaten nach sich ziehen. Dies würde den Abschluß des Geschäfts zweifellos weit in das neue Jahr verschieben.

Auf der US-Seite ist die FTC-Prüfung im Gange. Spirit AeroSystems bestätigte, daß sie und Boeing eine sogenannte „zweite Anforderung“ für Informationen gemäß dem Hart-Scott-Rodino Act erhalten haben. Dies ist ein Routineprozeß bei größeren Übernahmen, aber ein Zeichen für die Gründlichkeit der US-amerikanischen Wettbewerbsprüfung. Boeing-CEO Kelly Ortberg äußerte sich dennoch zuversichtlich: „Wir alle haben gesehen, wie kritisch Spirits Leistung für unsere Leistung ist. Es ist Hand in Hand, und es wird ein großer Auftrieb und strategischer Schub für uns sein, dies als Teil unserer Organisation zu managen. Wir glauben, daß dieser Deal im besten Interesse der fliegenden Öffentlichkeit, unserer Airline-Kunden, der Mitarbeiter von Spirit und Boeing, unserer Aktionäre und des Landes ist.“ Die Dringlichkeit des Deals für Boeing rührt von den systemischen Problemen in der Lieferkette und den Qualitätsmängeln her, die die Produktionsraten der 737 MAX und 787 zuletzt stark beeinträchtigt hatten.

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