Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die seit dem Jahr 2020 bestehende interkommunale Vereinbarung mit dem Land Berlin über die Regelung des Taxiverkehrs am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) zum 31. Dezember 2026 formell gekündigt.
Als Konsequenz dieser Entscheidung dürfen sich Fahrzeuge des Berliner Taxigewerbes ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr an den ausgewiesenen Halteplätzen vor den Terminals bereithalten, um ankommende Fluggäste spontan aufzunehmen. Die Kündigung betrifft die bisherige Praxis der gegenseitigen Laderechtsvergabe. Die Beförderung von Fahrgästen zum Flughafen hin sowie die Abholung von Passagieren auf vorherige Bestellung – etwa über Funkzentralen, Online-Plattformen oder mobile Applikationen – bleibt für Berliner Unternehmen auch weiterhin rechtlich zulässig. Die Verwaltung des Landkreises begründet den Schritt mit einer gesunkenen Nachfrage nach individuellen Taxibeförderungen im Ankunftsbereich, die maßgeblich auf den Ausbau und die verbesserte Taktung der Schienenanbindung zurückzuführen ist.
Neuausrichtung der Ladeberechtigungen und Kapazitätsanpassungen am Standort Schönefeld
Die gekündigte Vereinbarung regelte seit dem Betriebsstart des Flughafens die Verteilung der Halteplatzkapazitäten zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften. Um eine ausgewogene Bedienung des Standorts Schönefeld sicherzustellen, galt bis zum Auslaufen der Regelung ein Quotensystem, bei dem jeweils 550 Konzessionen an Berliner Taxiunternehmen sowie 550 Berechtigungen an Unternehmen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald im Wege eines Verlosungsverfahrens zugeteilt wurden. Dieses Kontingent von insgesamt bis zu 1.100 Ladeberechtigungen wird nach Auffassung der Brandenburger Kommunalverwaltung dem tatsächlichen Nachfrageprofil der Passagiere nicht mehr gerecht.
Aufgrund des Nachfragerückgangs schätzt der Landkreis Dahme-Spreewald, dass künftig ein Gesamtbestand von 500 bis 600 berechtigten Fahrzeugen ausreicht, um die Nachfrage nach Vor-Ort-Fahrten im Ankunftsbereich zuverlässig und ohne Versorgungsengpässe abzudecken. In den vergangenen Monaten führte das Überangebot an bereitstehenden Fahrzeugen zu erheblichen Effizienzverlusten für die Fahrerschaft. Nach Angaben des Straßenverkehrsamtes des Landkreises mussten Taxifahrerinnen und Taxifahrer an den Terminals regelmäßig Wartezeiten von mehr als drei Stunden in Kauf nehmen, bevor ein Beförderungsauftrag zustande kam. Mit der Reduzierung der zugelassenen Fahrzeuge auf Unternehmen mit Betriebssitz in der Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die Kreisverwaltung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Auslastung des lokalen Gewerbes nachhaltig zu verbessern.
Einfluss der verbesserten Schieneninfrastruktur und verändertes Passagierverhalten
Die rückläufige Inanspruchnahme von Taxidienstleistungen steht in direktem Zusammenhang mit dem schrittweisen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs am Hauptstadtdrehkreuz. Insbesondere die seit Dezember 2025 wirksame Aufstockung des Flughafenexpresses (FEX) hat die Verkehrsverlagerung beschleunigt. Der FEX verbindet den unter dem Terminal gelegenen Bahnhof Flughafen BER in einer Reisezeit von rund 23 Minuten vier- bis fünfmal pro Stunde direkt mit dem Berliner Hauptbahnhof. Das Nahverkehrsangebot wird von den Fluggästen in hoher Frequenz genutzt und bietet gegenüber der Straßenanbindung eine kalkulierbare Fahrzeit im Berufs- und Reiseverkehr.
Zusätzlich zu den regulären Schienenverbindungen wird das Verkehrsangebot durch Regionalbahnlinien sowie den Ausbau von Busverbindungen in die angrenzenden Berliner Stadtteile ergänzt. Neben dem öffentlichen Schienenverkehr hat auch die Verfügbarkeit von Ridepooling- und Mietwagendiensten mit Fahrer das Marktumfeld für das klassische Taxigewerbe verändert. Die Kumulation dieser Faktoren führte im Verlauf des Jahres 2026 zu einer strukturellen Abnahme der spontanen Taxinutzung im Terminalbereich, was die Überprüfung der bestehenden Kontingentierungsverträge veranlasste.
Reaktionen des Taxigewerbes, politische Debatte und Ausnahmeregelungen
Die angekündigte Beendigung der Laderechtsvereinbarung stieß im Berliner Taxigewerbe und bei Branchenverbänden auf Kritik. Gewerbevertreter wiesen auf die betrieblichen Nachteile hin, die durch unvermeidbare Leerfahrten entstehen. Wenn Berliner Taxis Fluggäste zum Flughafen transportieren, dürfen sie am Rückweg ohne vorherige digitale oder telefonische Buchung keine Passagiere mehr am Terminal aufnehmen. Dies führe zu unproduktiven Leerfahrtkilometern auf der Bundesautobahn 113. Die Taxinnung forderte die politischen Entscheidungsträger im Land Berlin und Brandenburg dazu auf, im Austausch mit der Flughafengesellschaft FBB eine einheitliche Tarif- und Pflichtfahrgebietszone für das gesamte Umfeld des Flughafens zu prüfen, um grenzüberschreitende Sonderregelungen abzulösen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) sowie die zuständigen Stellen des Landkreises Dahme-Spreewald kündigten an, auch nach dem Stichtag am 31. Dezember 2026 in engem Abstimmungskontakt zu verbleiben. Damit soll gewährleistet werden, dass bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen im Schienenverkehr, extremen Schlechtwetterlagen oder außergewöhnlich hohen Passagierspitzen temporäre Sonderfreigaben für Berliner Fahrzeuge erteilt werden können, um eine Unterversorgung am Flughafen zu vermeiden.